Werbung BMWi will mit transparenten Strom- und Gaspreis-Angaben Verbraucher stärken Behörden-Mitteilungen 18. Juli 2014 Zusammensetzung Strompreis Haushaltskunden 2013 (Anteile in Prozent) / Pressegrafik: BMWi Strom- und Gaskunden in Deutschland sollen künftig eine genauere Auflistung über die Zusammensetzung ihrer Energiepreise erhalten. Das Bundeswirtschaftsministerium legte hierzu einen entsprechenden Verordnungsentwurf (PDF: 14 KB) vor. (WK-intern) – Der Hintergrund: Die Energieversorger sind bislang nicht verpflichtet, die in die Berechnung des Grundversorgungspreises eingeflossenen gesetzlichen oder durch den Netzzugang entstandenen Kostenbelastungen für ihre Kunden auszuweisen. Die vom BMWi vorgelegte Neuregelung ändert dies nun und schafft dadurch mehr Transparenz für die Verbraucher. Durch eine transparente und umfassende Ausweisung aller Kostenbestandteile werden Strom- und Gaskunden besser in die Lage versetzt, Zusammensetzung und Änderung des Preises ihrer Grundversorgung nachzuvollziehen und zu bewerten. Das stärkt die Vergleichbarkeit und den fairen Wettbewerb – insbesondere im Strommarkt. Derzeit sind in Deutschland rund ein Drittel der Letztverbraucher im Grundversorgungstarif und profitieren damit künftig von den zusätzlichen Informationen: online, bei Preisänderungen, bei Vertragsbestätigung und bei der Jahresrechnung. Die ausgewiesenen Kostenbestandteile sind: Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, EEG-Umlage, KWK-Aufschlag, Umlage nach § 19 StromNEV, Offshore-Umlage, Umlage abschaltbare Lasten und Netzentgelte. Bis zum 17. Juli hatten Länder und Verbände Gelegenheit, sich zum Entwurf der „Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich oder regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung“ zu äußern. Bereits im Herbst 2014 soll die Neuregelung in Kraft treten. PM: BMWi Weitere Beiträge:Strommarkt 2.0: fit für das 21. JahrhundertStrahlenschutzkommission muss sich um das atomare Erbe von Merkel und den Asse Schacht Konrad kümmer...Kernkraftwerk Brokdorf: Überschreitung des Auslegungsdrucks in einem Rohrleitungsteilstück des An- u...