Ladesäulenverordnung: BDEW sieht noch deutlichen Anpassungsbedarf E-Mobilität 29. Oktober 201528. Oktober 2015 Werbung Das Bundeskabinett hat sich heute mit der Ladesäulenverordnung befasst. (WK-intern) - Mit dieser Verordnung sollen Aspekte der EU-Richtlinie zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in nationales Recht umgesetzt werden. Roger Kohlmann, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung: "Statt bestehende Hemmnisse abzubauen und europaweit einen einheitlichen Rahmen für die Elektromobilität zu schaffen, würde die geplante Ladesäulenverordnung in ihrer jetzigen Fassung sogar neue Hürden für den Aufbau der Infrastruktur in Deutschland bedeuten. Der Entwurf weist zahlreiche Mängel und Versäumnisse auf: Diverse Grundannahmen sind nicht nachvollziehbar, branchenübergreifende Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität werden nicht berücksichtigt und neue bürokratische und kostenintensive Auflagen prägen den Entwurf. Er muss dringend überarbeitet
Solarwirtschaft fordert von Bundesregierung Nachbesserungen Solarenergie 21. Januar 2015 Werbung SOLARPARKS WENIGER STARK DECKELN (WK-intern) - Solarwirtschaft fordert von Bundesregierung Nachbesserungen an Verordnungsentwurf zu den ab Februar 2015 geplanten Ausschreibungen für Solarparks: Auktionsvolumen, Standortwahl und Größe ebenerdig errichteter Photovoltaik-Anlagen weniger stark begrenzen Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen in den nächsten drei Jahren Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Spitzenleistung von 1,2 Gigawatt neu errichtet und über Auktionsverfahren ausgeschrieben werden. „Viel zu wenig“, kritisiert der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Energiewende sei so nicht zu schaffen. Das geplante Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarstromkraftwerke reiche nicht aus, um die von der Bundesregierung insgesamt angestrebte Photovoltaik-Zubauleistung in Höhe von rund 7,5 Gigawatt bis Ende 2017 zu erreichen. Der
BMWi will mit transparenten Strom- und Gaspreis-Angaben Verbraucher stärken Behörden-Mitteilungen 18. Juli 2014 Werbung Strom- und Gaskunden in Deutschland sollen künftig eine genauere Auflistung über die Zusammensetzung ihrer Energiepreise erhalten. Das Bundeswirtschaftsministerium legte hierzu einen entsprechenden Verordnungsentwurf (PDF: 14 KB) vor. (WK-intern) - Der Hintergrund: Die Energieversorger sind bislang nicht verpflichtet, die in die Berechnung des Grundversorgungspreises eingeflossenen gesetzlichen oder durch den Netzzugang entstandenen Kostenbelastungen für ihre Kunden auszuweisen. Die vom BMWi vorgelegte Neuregelung ändert dies nun und schafft dadurch mehr Transparenz für die Verbraucher. Durch eine transparente und umfassende Ausweisung aller Kostenbestandteile werden Strom- und Gaskunden besser in die Lage versetzt, Zusammensetzung und Änderung des Preises ihrer Grundversorgung nachzuvollziehen und zu bewerten. Das stärkt die Vergleichbarkeit