N-ERGIE gibt gesetzlich regulierte Kosten zeitverzögert weiter Mitteilungen 9. Januar 2017 Werbung Strompreiserhöhung zum 1. März 2017 / Preisgarantie bis 31. Dezember 2017 (WK-intern) - Nach mehr als vier Jahren Preisstabilität erhöht die N-ERGIE Aktiengesellschaft zum 1. März 2017 die Strompreise für Privatkunden. Die Erhöhung betrifft ausschließlich den Grundpreis, der um monatlich 2,98 Euro brutto angehoben wird. Der Energiepreis bleibt weiter stabil. Die neuen Preise garantiert die N-ERGIE bis 31. Dezember 2017. Grund für die Preisanpassung sind nicht beeinflussbare gesetzlich regulierte Kostenbestandteile, die zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Seit der letzten Strompreiserhöhung 2013 erhöhten sich die staatlichen Abgaben und Umlagen erheblich. Allein die EEG-Umlage verdoppelte sich in diesem Zeitraum annähernd und erreicht mit 6,88 Cent pro
BMWi will mit transparenten Strom- und Gaspreis-Angaben Verbraucher stärken Behörden-Mitteilungen 18. Juli 2014 Werbung Strom- und Gaskunden in Deutschland sollen künftig eine genauere Auflistung über die Zusammensetzung ihrer Energiepreise erhalten. Das Bundeswirtschaftsministerium legte hierzu einen entsprechenden Verordnungsentwurf (PDF: 14 KB) vor. (WK-intern) - Der Hintergrund: Die Energieversorger sind bislang nicht verpflichtet, die in die Berechnung des Grundversorgungspreises eingeflossenen gesetzlichen oder durch den Netzzugang entstandenen Kostenbelastungen für ihre Kunden auszuweisen. Die vom BMWi vorgelegte Neuregelung ändert dies nun und schafft dadurch mehr Transparenz für die Verbraucher. Durch eine transparente und umfassende Ausweisung aller Kostenbestandteile werden Strom- und Gaskunden besser in die Lage versetzt, Zusammensetzung und Änderung des Preises ihrer Grundversorgung nachzuvollziehen und zu bewerten. Das stärkt die Vergleichbarkeit