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Energienetze – Kritik an Vorfestlegung der Stadt Hamburg bei der Konzessionsvergabe

Stromnetz / Foto: HB
Stromnetze / Foto: HB

(WK-intern) – Die EnergieNetz Hamburg eG (ENH) wird mit ihrer Kritik an den Senatsverträgen durch das Bundeskartellamt bestätigt.

Dessen Vertreter Felix Engelsing weist darauf hin, dass die Ausschreibungsverfahren für die Strom- und Gaskonzessionen transpa­rent und diskriminierungsfrei durchgeführt werden müssen. Die Auswahlentscheidun­gen müssen auf sachlich einleuchtende Gründe gestützt werden. Dieser Hinweis auf die Rechtslage ist aber nicht als Warnung vor einer politischen Entscheidung für einen vollständigen Netzrückkauf zu verstehen.

Kritisch sieht das Kartellamt daher, dass sich die Stadt mit Vattenfall bzw. E.on Han­se verbunden hat. Das sei „nicht optimal“. Denn bei einer Vergabe an die gemein­schaftlichen Unternehmen von Stadt und Vattenfall bzw. E.on Hanse stelle sich laut Engelsing damit automatisch die Frage der Bevorzugung. Klagen von anderen Inter­essenten an den Konzessionen seien zu befürchten. Besonders problematisch sei die Situation, weil es sich bei den Energienetzen um natürliche Monopole handele.

Ähnlich sieht es Prof. Dr. Claudia Kemfert vom DIW im Interview mit der ENH. Sie befürchtet: „Die Frage ist doch, ob man nicht durch die vorherige Festlegung der Minderheitsbeteiligung der Stadt potentielle andere Bewerber abschreckt.“ Dann könnte gar kein ordnungsgemäßer Wettbewerb stattfinden. Auch das ENH-Ziel der Bürgerbeteiligung wäre erschwert.

Vor diesem Hintergrund kritisiert die ENH die Haltung des Hamburger Senats nach dem Motto „Augen zu und durch“. Matthias Ederhof, Vorstand der ENH: „Der Senat malt Probleme bei der Konzessionsvergabe an einen städtischen Netzbetreiber an die Wand, die es aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung nicht gibt. Diese gilt dagegen für die 25,1%-Beteiligungen nicht. Gerade hier wäre also die Angreifbarkeit einer Entscheidung für die derzeitigen Be­treibergesellschaften besonders zu fürchten.“

Da der Senat für ein mögliches Scheitern seiner 25,1%-Beteiligung im Konzessions­verfahren keinen Plan B präsentieren kann, wäre der „Spatz in der Hand“ davonge­flogen. Angstszenarien des Senats (gewonnener Volksentscheid – verlorene Konzes­sion) sind daher nicht glaubwürdig, sondern reiner Wahlkampf.

Zur ENH:
Unter dem Leitbild „Energienetze in Bürgerhand: Wir kaufen unser Stromnetz!“ for­mierten sich Anfang April 2013 engagierte Hamburger Bürgerinnen und Bürger, um sich an einem rekommunalisierten Hamburger Stromverteilnetz zu beteiligen. Sie gründeten die Genossenschaft „EnergieNetz Hamburg“ (ENH), die seit dem 15. Juli 2013 ins Genossenschaftsregister eingetragen ist. Die Mitglieder der Genossen­schaft übernehmen damit Verantwortung für die Hamburger Energiewende und leis­ten einen Beitrag zur Demokratisierung der Hamburger Energienetze.

PM: ENH








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