Werbung Neuer Schub für Windkraft – Landesplanungsgesetz vor der Neufassung – Kabinett beschloss Eckpunkte Baden-Württemberg Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Windenergie Wirtschaft 14. September 2011 Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat das ambitionierte Ziel, bis 2020 rund 10 Prozent des Stroms im Land mit „heimischer“ Windkraft zu erzeugen. Deshalb dränge die Zeit, für ein ausbaufreundliches Landesplanungsgesetz, teilten Verkehrsminister Winfried Hermann und Umweltminister Franz Untersteller in Stuttgart mit. Die Gesetzesnovelle werde auf der Basis der im Kabinett beschlossenen Eckpunkte in der Sommerpause erarbeitet. Geplant sei, dass das Gesetz Anfang 2012 in Kraft treten könne, so die Minister. Bei der Überarbeitung des Gesetzes ist für die planungsrechtliche Seite das Verkehrsministerium und für die fachtechnische Seite das Umweltministerium verantwortlich. Mit der neuen Regelung sollen die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgeweitet und gleichzeitig die bisherigen Ausschlussgebiete abgeschafft werden. Dort könnten künftig die Kommunen bei Bedarf ihre Planungskompetenz wahrnehmen und vor Ort angemessene Entscheidungen treffen. „Die Änderungen sorgen für die nötige größere Flexibilität bei der Planung neuer Anlagen“, betonten beide Regierungsmitglieder in ihrer Erklärung. Die Sorge, dass künftig mehr oder weniger wild Windräder gebaut werden dürften, bezeichneten Hermann und Untersteller als unbegründet. Nach wie vor werde der Ausbau der Anlagen über die Regionalplanung gesteuert und damit auch kontrolliert. Und nach wie vor seien Anlagen in der Umgebung von Wohnsiedlungen oder in Natur- und Vogelschutzgebieten nicht zulässig. „Auch in der Kernzone des Biosphärengebiets Schwäbische Alb wird es weiterhin keine Windräder geben“, ergänzte die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Dr. Gisela Splett. Darüber hinaus werde das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium und dem Ministerium für Ländlichen Raum einen Windenergieerlass vorbereiten, der den Genehmigungsbehörden – insbesondere den Immissionsschutz- und Naturschutzverwaltungen – als Richtschnur für die Genehmigung neuer Windräder dienen soll. „Ganz wichtig ist bei all dem, dass wir die Bürgerinnen und Bürger des Landes mitnehmen und beteiligen“, betonten die Minister Hermann und Untersteller. Geplant sei deshalb eine Beteiligungs- und Akzeptanzkampagne für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Zentraler Teil der Kampagne werden Regionalkonferenzen zur Windkraftplanung sein, die im Herbst stattfinden sollen. Staatssekretärin Splett sagte, sie wünsche sich eine gute Zusammenarbeit mit den Verbänden beim Thema Windkraft. „Mit den Eckpunkten des Ministerrats sind die Weichen für den Ausbau der Windkraft gestellt. Wenn nun noch einzelne Fragen bei der Änderung des Planungsrechts offen sind, wollen wir diese im Dialog mit Ihnen gerne beantworten“, signalisierte Splett den verschiedenen Verbandsvertretern. Zusatzinformation: Der Anteil der Windkraft an den erneuerbaren Energien betrug im Jahr 2009 in Baden-Württemberg: 5,5 Prozent. Im selben Jahr wurde der Anteil am Gesamtstrombedarf in Baden-Württemberg zu 0,8 Prozent aus Windkraft gedeckt. Die Zahlen für 2010 werden für den Herbst 2011 erwartet. Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Weitere Beiträge:Rheinland-Pfalz: 40 Energiegenossenschaften machen Bürger zu Mitgestaltern der EnergiewendeWindstudium richten sich an Fach- und Führungskräfte aus beiden Branchen sowie an QuereinsteigerBSW e. Verein: "Solarpaket I" erleichtert Photovoltaik- & Speicherausbau