Werbung Windenergie und Flugsicherheit (WuF) absolviert KRITIS-Prüfung nach § 8a BSIG! Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 4. September 2024 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Das BSI-Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Einhaltung angemessener organisatorischer und technischer Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse nach dem Stand der Technik. (WK-intern) – Die Erfüllung dieser Anforderungen haben die Betreiber kritischer Infrastrukturen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen. Als eines der ersten Unternehmen der Windbranche hat die WuF – Windenergie und Flugsicherheit GmbH diese Nachweis-Prüfung absolviert. Damit bestätigt die WuF GmbH, dass sie strengen Qualitätsanforderungen und höchsten Sicherheitsstands gerecht wird. „Wir freuen uns sehr, dass wir die Einhaltung der hohen Anforderungen des BSI-Gesetzes gegenüber dem BSI nachweisen können. Es unterstreicht unser Engagement für die Sicherheit und Zuverlässigkeit unserer Dienstleistungen und Produkte und stärkt das Vertrauen unserer Kunden und Partner“, sagt Kai Brodal, Geschäftsführer der WuF GmbH. Über die WuF – Windenergie und Flugsicherheit GmbH Die WuF – Windenergie und Flugsicherheit ist seit 2013 ein etablierter Partner der Windbranche, wenn es um das Thema bedarfsgerechte Steuerung geht. Mit einem Team aus 13 Fachkräften wurden innovative Produkte entwickelt, um die Flugsicherheit und die Windenergie zu vereinen. PM: Windenergie und Flugsicherheit GmbH PB: KRITIS / ©: WuF Windenergie und Flugsicherheit Weitere Beiträge:Offshore Bau-Schiff „Island Venture“ manövriert mit SCHOTTEL AntriebenAKW Tihange von Hochwasser bedrohtRWE baut Windpark Aldenhoven auf ehemaliger Tagebaufläche Kreis Düren