Windenergie und Flugsicherheit (WuF) absolviert KRITIS-Prüfung nach § 8a BSIG! Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 4. September 2024 Werbung Das BSI-Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Einhaltung angemessener organisatorischer und technischer Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse nach dem Stand der Technik. (WK-intern) - Die Erfüllung dieser Anforderungen haben die Betreiber kritischer Infrastrukturen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen. Als eines der ersten Unternehmen der Windbranche hat die WuF – Windenergie und Flugsicherheit GmbH diese Nachweis-Prüfung absolviert. Damit bestätigt die WuF GmbH, dass sie strengen Qualitätsanforderungen und höchsten Sicherheitsstands gerecht wird. „Wir freuen uns sehr, dass wir die Einhaltung der hohen Anforderungen des BSI-Gesetzes gegenüber dem BSI nachweisen können. Es unterstreicht unser Engagement für