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KNE analysiert Artenschutz-Vereinbarungen in Hinblick auf die Windenergie an Land in der EU und Deutschland

Rotmilan an einer Windkraftanlage / Foto: HB
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Artenschutz und Windenergie an Land im Koalitionsvertrag gelöst

  • Koalitionsvertrag eröffnet verschiedene Regelungsoptionen für das Verhältnis von artenschutzrechtlicher Verbotsnorm und Ausnahme
  • KNE spricht sich für abstandsbasierte Regelvermutungen aus
  • Auf Vorarbeiten der Umweltministerkonferenz kann aufgebaut werden
  • Europarechtliche Absicherung einer möglichen Populationsbetrachtung erforderlich, Schutzniveau der Arten darf aber nicht sinken

(WK-intern) – Mit der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, artenschutzrechtliche Regelungen für die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen neu auszugestalten, sollen insbesondere Artenschutz-Konflikte, die durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen an Land zu erwarten sind, gelöst werden.

Dabei setzt man insbesondere auf „eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz“ und „mehr Standardisierung und Rechtssicherheit“.

Ein nationales Artenhilfsprogramm, dessen Finanzierung auch die Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien sicherstellen, soll garantieren, dass das Artenschutzniveau nicht sinkt, sondern im Gegenteil der Schutz derjenigen Arten, bei denen es Konflikte gibt, verbessert wird.

In seiner Analyse dieser Vereinbarungen der Koalitionsparteien erläutert das KNE die sich daraus ergebenden Regelungsoptionen und deren Chancen und Risiken sowie die erforderlichen nächsten Arbeitsschritte. „Es wird deutlich, dass durchaus verschiedene Wege eingeschlagen werden können, und daher bestimmte Arbeiten noch geleistet werden müssen, um die erwünschte größere Rechtssicherheit – auch und gerade im Detail – für die komplexen Artenschutzprüfungen zu schaffen“, betont KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke.

Das KNE spricht sich dafür aus, zunächst auf eine abstandsbasierte Regelvermutung zu setzen. Vorteil für den Artenschutz ist es dabei, dass etablierte Parameter wie Arten, individuenbezogene Abstände und Schutzmaßnahmen bestehen bleiben, der Prüfprozess sich aber beschleunigt und mehr Rechtssicherheit erhält. Bei der Ausarbeitung der neuen Regelung könnte und sollte auf den Ergebnissen des laufenden Arbeitsprozesses der Umweltminister*innenkonferenz (UMK) aufgebaut werden.

Eine „stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz“, wie es der Koalitionsvertrag verspricht, muss zivilgesellschaftlich vorbereitet und auf der EU-Ebene rechtlich abgesichert werden. Dabei sollte weiter auf die bewährte Zusammenarbeit der Akteure der Energiewende gesetzt werden. „Das KNE bietet an, hier seine in langjähriger Praxis erworbene Dialoggestaltungs-Kompetenz aktiv einzubringen“, so Raynal-Ehrke. „Eines darf jedoch nicht vergessen werden: Ein Plus an biologischer Vielfalt kann nicht nur Ergebnis der Anstrengungen der Erneuerbaren-Energien-Branche sein. Landnutzungs­bereiche wie die Landwirtschaft oder der Straßen- und Schienenbau müssen ebenfalls ihren Beitrag leisten.“

Das 2016 gegründete Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) ist eine von der Umweltstiftung Michael Otto getragene und vom Bundesumweltministerium finanzierte Einrichtung. Zweck der gemeinnützigen GmbH ist die Unterstützung einer naturverträglichen Energiewende vor Ort. Das KNE bietet Beratung und umfangreiche Fachinformationen an, es organisiert Dialog und Austausch, und vermittelt, wenn es beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu Konflikten kommt, speziell ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren.

PM: Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbH

Eine „stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz“, wie es der Koalitionsvertrag verspricht, muss zivilgesellschaftlich vorbereitet und auf der EU-Ebene rechtlich abgesichert werden / Foto: HB








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