Werbung Bundesnetzagentur erwartet hinreichenden Wettbewerb und Kostenbremse durch Höchstwert für Ausschreibungen für Wind an Land Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 30. November 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Höchstwert für Ausschreibungen für Wind an Land 2019 festgelegt (WK-intern) – Präsident Homann: „Der festgelegte Höchstwert ermöglicht im kommenden Jahr hinreichenden Wettbewerb und setzt zugleich eine klare Kostenbremse“ Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land zu den Gebotsterminen des Jahres 2019 auf 6,20 ct/kWh festgelegt. Es handelt sich dabei um die maximale Vergütung, die ein Anlagenbetreiber erzielen kann. „Der Wert ist so gewählt, dass wirtschaftliche Gebote auch für weniger ertragreiche Standorte abgegeben werden können“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Festlegung des Höchstwerts durch die Bundesnetzagentur Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht eine Festlegung durch die Bundenetzagentur vor, wenn die in den Ausschreibungen erzielten Zuschlagswerte von den voraussichtlichen Stromgestehungskosten stark abweichen. Die Erzeugungskosten für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden in Gutachten unter Berücksichtigung von veränderlichen Parametern mit einer Bandbreite von bis zu 6,15 ct/kWh prognostiziert. Dieser Wert wurde bei der Bestimmung des Höchstwerts leicht angehoben, um Wettbewerb an weniger ertragreichen Standorten nicht auszuschließen. Der festgelegte Höchstwert gilt für ein Jahr. Er schafft damit Planungssicherheit für die Projektierer von Windkraftanlagen und stellt zugleich eine Kostenbremse dar. Ohne eine Festlegung durch die Bundesnetzagentur würden die Höchstwerte auf Grundlage der höchsten noch bezuschlagten Gebote der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden ermittelt; der Durchschnitt würde um jeweils acht Prozent erhöht. Dies könnte zu einem unangemessen starken Anstieg der Höchstwerte führen. Die Festlegung ist im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen veröffentlicht und wird im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur publiziert. PM: Bundesnetzagentur Planungswirtschaft für die Projektierer von Windkraftanlagen / Foto: HB Weitere Beiträge:Aluminium für robuste Elektronik im Offshore-WindparkVestas gewinnt von E.ON in Italien den Zuschlag für eine Auktion mit 57 MWRWE vergrößert Windpark auf Wiedenfelder Höhe