Bundesnetzagentur erwartet hinreichenden Wettbewerb und Kostenbremse durch Höchstwert für Ausschreibungen für Wind an Land Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 30. November 2018 Werbung Höchstwert für Ausschreibungen für Wind an Land 2019 festgelegt (WK-intern) - Präsident Homann: „Der festgelegte Höchstwert ermöglicht im kommenden Jahr hinreichenden Wettbewerb und setzt zugleich eine klare Kostenbremse“ Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land zu den Gebotsterminen des Jahres 2019 auf 6,20 ct/kWh festgelegt. Es handelt sich dabei um die maximale Vergütung, die ein Anlagenbetreiber erzielen kann. „Der Wert ist so gewählt, dass wirtschaftliche Gebote auch für weniger ertragreiche Standorte abgegeben werden können“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Festlegung des Höchstwerts durch die Bundesnetzagentur Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht eine Festlegung durch die Bundenetzagentur vor, wenn die in den Ausschreibungen erzielten