Werbung




Koalitionsausschuss zur CO2-Flottenregulierung

ZE: Elektro-Stadtflitzer von Renault / Foto: HB
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Carsten Schneider zum Koalitionsausschuss

(WK-intern) – Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Deutschland bringt sich mit einer pragmatischen Position in die europäische Debatte ein: Förderprogramm soll Klima durch Plug-In-Hybride oder Elektroautos retten

Die Klimawirkung bleibt, aber die Industrie bekommt mehr Flexibilität auf dem Weg zum Ziel Nullemissionen für Neuwagen 2035.

Auch nach 2035 sollen neben rein batterieelektrischen Fahrzeugen weiterhin Autos neu zugelassen werden, die einen doppelten Antrieb haben. Das betrifft Plug-In-Hybride oder Elektroautos mit Range Extender. Im Gegenzug sollen die Mehremissionen ausgeglichen werden, etwa durch den Einsatz von grünem Stahl in der Automobilproduktion oder erneuerbare Kraftstoffe. In der Summe bleibt die Klimawirkung der geltenden Regelung so erhalten. Der Weg wird etwas flexibler, aber das Ziel ist und bleibt klar: Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch. Wir werden diese Entwicklung mit einem neuen Förderprogramm weiter anschieben, damit künftig auch mehr Privatleute sich Elektroautos anschaffen können. Ich setze mich dafür ein, dass das Programm so schnell wie möglich 2026 losgeht und in einem zweiten Schritt auch auf Gebrauchte ausgeweitet wird.“

Weitere Informationen („ein Sprecher des Bundesumweltministeriums“):

Zur Flottenregulierung: Die Bundesregierung wird in ihrem Brief an die EU-Kommission neben der Position des Bundes auch die Position der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder darstellen. Die EU-Kommission hat angekündigt, am 10. Dezember 2025 einen Vorschlag für die künftige Regulierung vorzulegen.

Zum Förderprogramm:
Die erste Stufe des Förderprogramms ist auf Neuwagen ausgerichtet. Die festgelegte Einkommensgrenze von 80.000 Euro pro Haushalt entspricht dem Medianwert von Neuwagenkäufern. Die Einkommensgrenze steigt je Kind um 5000 Euro. Die Basisförderung liegt bei 3000 Euro zuzüglich Zuschlägen für maximal zwei Kinder. Bei einem monatlichen Netto-Einkommen von unter 3000 Euro gibt es eine Aufstockung der Förderung um 1000 Euro. Das federführende Bundesumweltministerium wird für eine zweite Stufe auch Regelungen für Gebrauchtwagen vorschlagen. Dies erfordert jedoch noch etwas Zeit, sowohl für den Markthochlauf als auch für robuste Mechanismen gegen Mitnahme-Effekte und Trickserei.

PM: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Die Basisförderung liegt bei 3000 Euro zuzüglich Zuschlägen für maximal zwei Kinder / Foto: HB








Top