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Balkonkraftwerk oder große Photovoltaikanlage? Vor- und Nachteile


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(WK-intern) -Der Klimawandel schreitet unaufhaltsam voran! Die Gletscher schmelzen ab und der Meeresspiegel steigt stetig an. Lange Dürreperioden wechseln sich mit bizarren Überschwemmungsszenarien ab. Der Grund dafür ist die übermäßige Nutzung von fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas. Daher hat die Europäische Union (EU) vorgegeben, dass die Staatengemeinschaft bis 2045 klimaneutral wirtschaften soll.

Die Ampelregierung hat darauf reagiert und möchte in einem ersten Schritt den Bruttoenergieverbrauch Deutschlands bis 2030 zu 80 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern erzeugen. Neben der Windkraft und Biogas tritt dabei die Solarenergie in den Vordergrund. Ziel ist es, den flächendeckenden Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen und den jährlichen Zubau von 7 auf 22 Gigawatt jährlich zu verdreifachen.

Demnächst wird mit dem Solarpaket 1 ein Gesetz verabschiedet, das bürokratische Hürden bei der Installation von PV-Anlagen und Balkonkraftwerken reduziert. Im Anschluss soll mit dem Solarpaket 2 ein zweiter Entwurf umgesetzt werden, der die Ausweisung weiterer Flächen zur Nutzbarmachung von Solarenergie beinhaltet. Daher stellen sich viele Verbraucher, die in Solarenergie investieren möchten, die Frage, ob sie eine Dachanlage oder ein kleines Balkonkraftwerk für den Eigenverbrauch installieren sollen.

Der jährliche Zubau von Photovoltaik soll sich in Deutschland bis 2030 verdreifachen! (link)

Solarpaket 1+2 – welche Lockerungen sind vorgesehen?

So langsam gerät die Ampel unter Zugzwang! Solarpaket 1 sollte schon im Januar verabschiedet werden, die Umsetzung verzögerte sich aufgrund der Zwistigkeiten um den Haushalt 2024.

Derzeit ist die Koalition noch uneins, wie die Resilienz der europäischen Energieversorgung gestärkt werden soll. Dabei geht es darum, europäische Unternehmen zu stützen und deren Lieferketten zu schützen. Daher wurde die abschließende Abstimmung im Bundestag auf die zweite Aprilwoche verschoben. Die Gesetzespakete sehen umfassende Erleichterungen vor.

Änderungen Solarpaket 1

Schon Anfang 2023 wurde die Mehrwertsteuer auf alle PV-Produkte und die damit verbundenen Dienstleistungen erlassen. Mit dem anstehenden Gesetzespaket sind nun weitere Lockerungen vorgesehen, die teilweise schon umgesetzt wurden.

Klare Vorgaben für Balkonkraftwerke

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Mini-PV-Anlage mit bis zu vier Modulen und einem Wechselrichter. Die folgenden Änderungen sind geplant, wobei Interessierte mehr Infos unter www.energiemagazin.com erhalten:

  • Vereinfachte Registrierung bei der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung beim regionalen Netzbetreiber entfällt.

  • Steigerung der Nennleistung von 600 auf 800 Watt.

  • Steigerung der Modulleistung auf 2.000 Watt.

  • Für den Anschluss ans Hausnetz ist ein Schuko-Stecker ausreichend.

  • Ein Zähleraustausch wird bis auf Weiteres nicht notwendig.

  • Vermieter dürfen eine Installation nicht mehr verbieten.

  • Die Begrenzung der Modulfläche auf 2 m² wird abgeschafft.

  • Verglaste Module dürfen in einer Höhe von mehr als 4 Metern platziert werden.

  • Balkonkraftwerke werden als Einzelanlagen eingestuft, wodurch die Inbetriebnahme im Verbund mit einer Dachanlage erleichtert wird.

Verbesserungen für PV-Anlagen

  • Eine “Gemeinsame Gebäudeversorgung” erleichtert die Rechnungsstellung zwischen Vermietern und Bewohnern bei einer auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses installierten Anlage.

  • Vereinfachter Netzanschluss für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt/Peak (kWp).

  • Ausweitung der Flächen für Solarparks.

  • Grundstücksbesitzer und Rechteinhaber müssen Verlegungs- und Wartungsarbeiten dulden.

  • Abbau von Hemmnissen bei der Direktvermarktung und beim Repowering.

Änderungen Solarpaket 2

In einem zweiten Schritt werden mit dem Solarpaket 2 folgende Änderungen erwartet:

  • Erleichterungen bei PV-Anlagen über Agrarflächen, Parkplätzen und Gewässern.

  • Größere Module und geringere Abstände bei Reihenhäusern, um die Erträge zu steigern.

  • Einführung bundeseinheitlicher Baugenehmigungsverfahren für PV-Anlagen über Freiflächen.

Unterschiede zwischen PV-Dachanlage und Balkonkraftwerk

Sowohl ein Balkonkraftwerk als auch eine fest installierte PV-Anlage arbeiten nach demselben Prinzip. Die Module aus Silizium generieren aus der ankommenden Sonnenstrahlung Gleichstrom. Ein Wechselrichter wandelt diesen in nutzbaren Wechselstrom um und reguliert die Einspeisung.

Ein Balkonkraftwerk wird über eine Steckdose ans Hausnetz angeschlossen und ist dafür gedacht, bis zu 30 Prozent des Eigenbedarfs an Strom zu decken. Mit einem zusätzlich angeschlossenen Speicher kann der Ertrag um weitere 10 bis 15 Prozent erhöht werden.

Fest installierte PV-Anlagen werden direkt an den Verteiler eines Hauses angeschlossen. Daher unterliegen sie verschärften Bestimmungen und müssen von einem Fachbetrieb installiert werden. Je nach Dimensionierung lässt sich der gesamte Eigenbedarf decken. Überschüsse werden ins öffentliche Netz geleitet und vergütet.

Selbstnutzung bringt die meisten wirtschaftlichen Vorteile

Balkonkraftwerke sind für den Eigenbedarf gedacht und erhalten auch in den seltenen Fällen, dass Überschüsse ins öffentliche Netz eingespeist werden, keine Vergütung. Um den Ertrag zu erhöhen, kann einzig eine Solarbatterie angeschlossen werden, die es ermöglicht, den gewonnenen nachhaltigen Strom auch nachts zu nutzen.

Fest installierte PV-Anlagen erhalten eine nach der Leistung gestaffelte Einspeisevergütung. Dabei wird unterschieden zwischen Teil- und Volleinspeisung. Derzeit beträgt die Vergütung bei Teileinspeisung für neu installierte Anlagen zwischen 8,2 Cents (bis 10 kWp) und 5,8 Cents (bis 100 kWp) pro Kilowattstunde (kWh). Ab Februar 2024 reduziert sich die Vergütung alle sechs Monate um ein Prozent.

Die Kosten für aus dem Netz bezogenen Strom belaufen sich beim billigsten Anbieter derzeit auf 25,9 Cents/kWh (März 2024). Es wird ersichtlich, dass sich eine PV-Anlage vornehmlich dann rentiert, wenn so viel Strom wie möglich selbst verbraucht wird. Es empfiehlt sich daher beispielsweise, einen Speicher anzuschließen oder eine Wallbox zu installieren, um das Elektroauto aufzuladen und den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen.

Bei Volleinspeisung dagegen werden zwischen 10,7 und 10,9 Cents vergütet. Da beim Betrieb einer solchen Anlage kein Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird, lohnt sich eine Installation in jedem Fall.

Balkonkraftwerk versus fest installierte PV-Dachanlage

Die Entscheidung für das eine oder das andere System hängt vornehmlich mit der jeweiligen Situation des betreffenden Haushalts zusammen. Mieter und Bewohner von Etagenwohnungen besitzen in der Regel keine eigenen Dachflächen. Daher ist es von Vorteil, dass sie mit dem Kauf eines Balkonkraftwerkes direkt an der Energiewende teilhaben können. Fest installierte PV-Anlagen dagegen werden eher von Hauseigentümern bevorzugt, denen eine ausreichend bemessene Dachfläche zur Verfügung steht.

Vor- und Nachteile von Balkonkraftwerken

Ein großer Vorteil des Balkonkraftwerks ist die damit verbundene geringe Investition. Ein Mini-PV-Anlage kostet je nach Ausführung zwischen 500 und 1.500 Euro. Bei einem geeigneten Standort und optimaler Nutzung der Verbraucher während der Mittagszeit amortisiert sich die Anlage innerhalb von drei Jahren.

Ein weiterer Vorzug der Stecker-Solaranlage ist ihre hohe Flexibilität. Sie kann ohne Fachwissen auf- und abgebaut werden. Bei einem Umzug wird sie einfach eingepackt und im neuen Wohnumfeld wieder aufgestellt.

Ein klarer Nachteil ist die mangelnde Produktivität. Aufgrund der begrenzten Leistung lässt sich nur ein Drittel des Selbstbedarfs an Strom generieren. Zudem wird die Leistung oft durch Verschattungen eingeschränkt.

Vor- und Nachteile von PV-Aufdachanlagen

Dach-Solaranlagen gewährleisten einen hohen Ertrag. Es steht eine größere Fläche zur Verfügung, 30 bis 40 Module sind keine Seltenheit. Bei entsprechender Dimensionierung lässt sich der gesamte Strombedarf eines Haushalts produzieren. Über die Vergütung können zusätzlich Einnahmen generiert werden.

Damit geht allerdings eine hohe Anfangsinvestition einher, die auch dadurch bedingt ist, dass für die Installation ein Fachbetrieb beauftragt werden muss. Daher ist eine Aufdachanlage als Investition in die Zukunft zu betrachten. Im Durchschnitt ist eine fest installierte Anlage nach 10 bis 12 Jahren abbezahlt. Danach wird der nachhaltige Strom über viele Jahre hinweg kostenlos erzeugt.

Foto von Los Muertos Crew: https://www.pexels.com/de-de/foto/innovation-erneuerbare-energie-bauarbeiter-umweltfreundlich-8853502/








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