Werbung Mecklenburg-Vorpommern beschließt neue Rechtsverordnung für Windenergie Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 20. Oktober 2023 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Neue Rechtsverordnung des Landes zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (WK-intern) – Für den Teilbereich Windenergie ist in dieser Woche eine neue Rechtsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt erschienen. Mit der Fortschreibung werden insbesondere die Festlegungen zu einer neuen Eignungsgebietskulisse einschließlich ihrer Begründung ergänzt. Zudem wurden die Karten des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern entsprechend geändert. Hierbei geht es konkret um die Festlegung von 49 Windeignungsgebieten mit einer Gesamtfläche von ca. 5.252 Hektar. Diese Fläche entspricht circa 0,76 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion. Die Gebietskulisse Windenergie, die vom Planungsverband Vorpommern beschlossen und von der Landesregierung zur Verbindlichkeit gebracht wurde, ist das Ergebnis eines Planungsprozesses mit insgesamt fünf Beteiligungsrunden der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit. Bereits angelaufen ist die Erarbeitung der Gebietskulisse Windenergie nach neuem Recht, die bis 2027 bzw. 2032 vorliegen muss. Aufgrund von Bundesregelung muss bis 2027 die Kulisse mindestens 1,4 Prozent der Regionsfläche betragen und bis 2032 mindestens 2,1 Prozent der Regionsfläche. PM: Regierungsportal M-V Weitere Beiträge:Die Gesamtpipeline der PNE-Gruppe erhöhte sich im ersten Halbjahr 2025Teilerfolg vor Bundesgericht für Windpark Grenchenberg und Schweizer WindstromVestas gewinnt 125 MW Auftrag in den USA