Werbung Handelsabkommen CETA: FDP, SPD und auch die Union machen Druck! Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Juli 202213. Juli 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Mit CETA ist weiterhin alles offen. (WK-intern) – Kommt es hart auf hart, werden wir erneut vors Bundesverfassungsgericht ziehen müssen. Jetzt, noch kurz vor der Sommerpause wurde das CETA-Abkommen von der Ampelregierung zur ersten Lesung in den Bundestag eingebracht. Im Herbst soll es dann vollständig ratifiziert werden. Ohne Not! Denn 90 Prozent des Abkommens – Zollsenkungen, Marktzugang etc. – sind schon seit 2017 vorläufig in Kraft. Und so könnte es auch bleiben. Der Handel zwischen der EU und Kanada funktioniert. Es gibt andere völkerrechtliche Abkommen, die 50 Jahre vorläufig angewendet wurden. Bei der vollständigen Ratifikation geht es also nicht um Handel, sondern um Konzernklagerechte und die Einrichtung von undemokratischen Ausschüssen, die ohne Rückbindung an die Parlamente entscheiden können. Die Konzernklagerechte ermöglichen es ausländischen Investoren, nationale Gerichte zu umgehen und Staaten vor einem internationalen Schiedsgericht zu verklagen, wenn beispielsweise ein neues Klimaschutzgesetz ihre (zukünftigen) Gewinne schmälern könnte. Neben kanadischen könnten dann auch US-amerikanische Konzerne mit Tochterfirmen in Kanada EU-Staaten verklagen. Insgesamt 1190 (!) solcher Klagen von Investoren gegen Staaten sind bis Ende letzten Jahres weltweit bekanntgeworden und die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen. Schon die Androhung einer Klage kann Klimaschutz oder andere sinnvolle Maßnahmen blockieren oder deutlich verteuern. CETA und alle anderen Handelsabkommen werden unser Leben verändern. Sind die Verträge erst einmal unterschrieben, kommen wir da nicht mehr raus. Deshalb brauchen wir Sie an unserer Seite. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einem regelmäßigen Beitrag. Der Jahresbeitrag liegt bei 78 Euro. Schon mit 6,50 im Monat helfen Sie uns sehr. Die Grünen stecken in der Zwickmühle. Sie waren in der Opposition immer gegen CETA, werden wegen CETA aber nicht die Regierung platzen lassen. Stattdessen wollen sie erreichen, dass die schlimmsten Kröten von CETA über eine „Interpretations-erklärung“ entschärft werden. Nach einigen Gesprächen glaube ich persönlich auch, dass ein Teil der Grünen dies wirklich will. Aber sie entscheiden nicht allein. Die EU, die anderen Mitgliedstaaten und Kanada müssen zustimmen. Es kann also sein, dass am Ende nur ein fauler Kompromiss herauskommt oder eine „Interpretation“, die rechtlich nicht durchgesetzt werden kann. Und darauf müssen wir vorbereitet sein. Dann müssen wir wieder vor das Verfassungsgericht ziehen! 2016 hatten wir die größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik gegen den demokratiegefährdenden Teil von CETA eingereicht. Vor wenigen Monaten kam die Entscheidung. Das Gericht hält zentrale Argumente von uns für berechtigt. Vor allem in Bezug auf die undemokratischen Ausschüsse. Zu den konzernfreundlichen Schiedsgerichten machte das Gericht noch gar keine Aussage. Dagegen können wir erst klagen, wenn CETA in Deutschland von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Also im Herbst. Schon seit vielen Jahren arbeitet Mehr Demokratie zu Handelsverträgen. Auch in den nächsten Jahren werden wir hier noch viel zu tun haben! Ich hätte es mir anders gewünscht, aber ich befürchte, wir müssen noch einmal vor Gericht. Sonst war alles umsonst. Mit den Vorbereitungen dazu beginnen wir besser heute als morgen. Deshalb bitten wir Sie um eine regelmäßige Spende. Werden Sie Mitglied bei Mehr Demokratie – jeder Beitrag hilft uns sehr. Rechtlich funktioniert das so: Wenn Bundestag und Bundesrat einem CETA-Gesetz zustimmen, muss es – wie jedes andere Gesetz auch – vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Danach erst ist CETA völkerrechtlich wirksam. Aber dann kämen wir aus CETA nicht wieder raus, egal was das Verfassungsgericht entscheidet. Wir müssen also schnell sein und genau in diese Lücke grätschen. Eine Stunde nach der Zustimmung zu CETA werfen wir unsere Beschwerde in den Briefkasten des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe. Dann rufen die Richterinnen und Richter den Bundespräsidenten an und fordern ihn auf, CETA nicht zu unterzeichnen. Das Gericht hat dann genügend Zeit für eine Entscheidung. PM: Mehr Demokratie Aber vergessen wir nie, die BRD ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH, geht die unter, liegt der maximale Schaden bei 50.000,- €. Die Verträge, die ein Bundespräsident unterzeichnet können völkerrechtlich niemals wirksam sein, weil es völkerrechtlich kein anerkanntes Deutsches Land gibt. Bricht die Kartöffelchen Hierarchie zusammen wird es eine neue Ordnung geben. Pressebild: Mehr Demokratie e.V. und Partner Weitere Beiträge:Die Informationssicherheit zahlen die Bürger im VersorgungsgebietGLOBAL 2000: Wer TTIP ablehnt, muss auch CETA ablehnenFortum strebt Betriebsgenehmigung für zwei Kernkraftwerksblöcke bis Ende 2050 an