Werbung Emissionsbrief 04-2021: Infos aus der Praxis des EU-Emissionshandels und des nationale Brennstoff-Emissionshandels Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 27. April 2021 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Staatliche Eingriffe treiben CO2 Preis bis fast 50 Euro/EUA – Pleitewelle der Anlagenbetreiber rollt durch (Ost-) Europa – Mitteilung zum Betrieb und dem börslichen- und bilateralen CO2-Handel (WK-intern) – Gas- und Öllieferanten (Gasversorger/Stadtwerke und Heizölfirmen) sind ab 01.01.2021 im neuen nationalen Emissionshandel BEHG, Informationen hier! Eine seit Jahren zunehmende Praxis der Aushöhlung der Integrität des EU-ETS fängt an, dramatische Auswirkungen zu zeigen. Die seit 2018 steil steigenden Preise für Emissionsrechte bringen immer mehr Anlagenbetreiber in die Situation einer nahenden Insolvenz bzw. befinden sich bereits in einer solchen. Wenn in diesen Fällen – die eher selten öffentlich werden – staatliche Stellen den betroffenen Betreibern durch Bürgschaften, Kredite oder direkte Zahlungen den rechtzeitigen Kauf von Emissionsrechten zum Abgabetermin 30. April ermöglichen, wirkt dies preistreibend. Wird dieser Preiseffekt noch befeuert durch spekulatives Handeln der Fonds und anderer großer Händler, sind weiter steigende Preise vorprogrammiert. Der darauf folgende Teufelskreis reißt weitere Betreiber mit in den Strudel, die sich aufgrund einer fehlenden Einkaufsstrategie nicht rechtzeitig mit ausreichend Zertifikaten eingedeckt oder mit spekulativen Manövern schlicht selbst verzockt haben. Emissionshändler.com® zeigt in seinem am 27. April 2021 erscheinenden Emissionsbrief 04-2021 in einem 1. Teil einige Beispiele staatlicher Eingriffe in das EU-ETS, welche zudem eine preistreibende Wirkung haben. Im 2. Teil des Emissionsbriefes 05-2021 geht es um zahlreiche aktuelle und ältere Beispiele, welche Unternehmen gerade um ihre Existenz kämpfen und welche diesen Kampf bereits verloren haben. Wichtiger ist jedoch auch, was diese Entwicklung für Betreiber jeglicher Unternehmensgröße für die nächsten Jahre bedeuten wird und ob sich diese davor überhaupt schützen können. Gas- und Öllieferanten (Gasversorger/Stadtwerke und Heizölfirmen) sind ab 1.01.2021 im neuen nationalen Emissionshandel BEHG, Informationen hier! PM: Emissionshändler.com www.emissionshaendler.com Weitere Beiträge:Erneuerbare Energien Hamburg veröffentlicht Handbuch zum Personalmanagement Erneuerbarer EnergienAchtung: KWK-Gesetz wurde im August 2020 durch das KWKG 2020 schon wieder maßgeblich geändertSchleswig-Holstein Netz AG steigert Zahl der kommunalen Anteilseigner um zehn Prozent auf 224