Werbung Zukunft des Regel -und Ausgleichsenergiemarktes muss auf erneuerbare Energie ausgerichtet werden Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 15. Juli 202015. Juli 2020 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Klare Priorität auf Erneuerbare und Baustellen beseitigen (WK-intern) – Seit Anfang 2019 kommt die von der EU-Kommission verabschiedete Electricity Balancing Guideline (EBGL) zur Anwendung. Das führte unter anderem zu großen Veränderungen bei der Ermittlung der Ausgleichsenergiepreise. „Das Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ElWOG 2010) muss auch im Bereich der Regel- und Ausgleichsenergie zukunftsfit für die erneuerbaren Energien gemacht werden“, fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. „Die aktuellen Anpassungen und die Umsetzung der EU – Vorgaben unter anderem auch aus dem ‘Clean Energy Package‘ sind dringend umzusetzen“, fordert Moidl. Für die Neugestaltung des Bereiches der Regel- und Ausgleichsenergie bedarf es Änderungen auf gesetzlicher Ebene z.B. im ElWOG aber auch in Verordnungen und Geschäftsbedingungen. Konkrete Vorschläge Die IG Windkraft hat dazu nun konkrete Vorschläge erarbeitet. Ein zukünftiges EU – konformes Regel – und Ausgleichsenergieregime muss auf ein System aus erneuerbaren Energieträgern wie beispielsweise der Windkraft ausgerichtet werden. Die Weiterentwicklung des künftigen Ausgleichsenergiepreismodells sollte daher schrittweise und nur nach sorgfältiger Evaluierung der Datengrundlagen erfolgen. Im ersten Schritt sollte darüber hinaus auf künstliche Anreiz- und Knappheitsfunktionen verzichtet werden. Diese ist weder EU – rechtlich zwingend erforderlich noch durch historische Daten betrieblich notwendig. Um die Liquidität der Strommärkte zu stärken und damit Bilanzgruppen einen kurzfristigen Ausgleich von Prognoseabweichungen besser zu ermöglichen, ist die Bereitstellung ausreichender Informationen über das Marktgeschehen (z.B. Delta – Regelzone) und die Ausgleichsenergiepreise in Echtzeit zu ermöglichen. Auf Grund der unklaren Rechtslage werden Mehrerlöse aus der Verrechnung der Ausgleichsenergiemengen an die Bilanzgruppen derzeit von der APG in einem „Sonderkonto“ verwahrt. Bei der Ausgestaltung sollte primär eine verursachergerechte Rückführung der Mehrerlöse an die Bilanzgruppen angestrebt werden. Für die im November 2020 geplante Einführung des Regelarbeitsmarkts zur Bereitstellung von Regelenergie müssen jedoch auch die technischen Zugangsbedingungen auf die Eigenschaften fluktuierender erneuerbarer Energien z.B. der Windenergie angepasst werden. „Mit dem vorliegenden Positionspapier möchte die IG Windkraft einen Beitrag zu den laufenden Diskussionen zur Weiterentwicklung des österreichischen Regel- und Ausgleichsenergiemarkts leisten und Vorschläge für eine aus Sicht der Windbranche zielführende Entwicklung machen“, so Moidl abschließend. Weiterführende Links Zum Positionspapier der IG Windkraft Downloads 20200715 PA Klare Priorität auf Erneuerbare und Baustellen beseitigen final download 2020709 Chancen und Potenziale der Windkraft im österreichischen Regel- AE Markt download PM: IG Windkraft Ein zukünftiges EU – konformes Regel – und Ausgleichsenergieregime muss auf ein System aus erneuerbaren Energieträgern wie beispielsweise der Windkraft ausgerichtet werden. / Foto: HB Weitere Beiträge:BEE-Präsidentin Simone Peter zur politischen Modellierungen der Langfristszenarien des BMWKWindstrom: BKW übernimmt die französische Hydronext SASABB errichtet Offshore-Umrichterstation mit dem weltweit höchsten Spannungsniveau