Werbung Bundesnetzagentur startet zweite gemeinsame Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 19. September 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Bundesnetzagentur hat heute die zweite Ausschreibungsrunde der gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen für den Gebotstermin 1. November 2018 eröffnet. (WK-intern) – Bei diesen Ausschreibungen ist die Abgabe von Geboten jeweils für Windenergie- und Solaranlagen möglich. Die beiden Technologien treten damit in einen direkten Wettbewerb um die geringsten Kosten der Stromerzeugung. Verteilernetzausbaugebiete In den gemeinsamen Ausschreibungen werden Anlagen, die in einem Verteilernetzausbau-gebiet errichtet werden sollen, mit einem Gebotsaufschlag belegt. Mit dem Gebotsaufschlag sollen die Kosten der Netz- und Systemintegration, die durch den Zubau neuer Windenergie- und Solaranlagen in den Verteilernetzen entstehen, bei der Ausschreibung berücksichtigt werden. Verteilernetzausbaugebiete sind Landkreise, in denen bereits im Verhältnis zur Last viele Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet worden sind. Deshalb ist davon auszugehen, dass dort höhere Kosten für die Netz- und Systemintegration weiterer Anlagen entstehen. In diesen Verteilernetzausbaugebieten gilt deshalb eine sogenannte Verteilernetzkomponente. Das ist ein Malus, der Gebote bei der Reihung im Zuschlagsverfahren nach hinten schiebt, wenn die zugehörigen Anlagen in einem Verteilernetzausbaugebiet errichtet werden sollen. Damit sinkt die Zuschlagswahrscheinlichkeit für diese Gebote. Sowohl die Verteilernetzausbaugebiete als auch die Höhe der jeweiligen Verteilernetzkomponenten wurden im Dezember 2017 von der Bundesnetzagentur festgelegt und veröffentlicht. Gebotsabgabe bis zum 2. November Ausgeschrieben werden 200 Megawatt. Bieter können ihre Gebote bis zum 2. November 2018 abgegeben, da der 1. November 2018 ein Feiertag ist. Das Höchstgebot beträgt für beide Technologien 8,75 Cent/kWh. Weitere Teilnahmevoraussetzung für Windenergieanlagen an Land ist die Erteilung der bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Marktstammdatenregister bis zum 11. Oktober 2018. PM: Bundesnetzagentur Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land / Foto: HB Weitere Beiträge:Vattenfall übernimmt Direktvermarktung für 252-MW-Offshore-Windpark Deutsche BuchtBAM: Wasserstoff ist ein Schlüsselelement für die EnergiewendeVerlorenen Jahren bei der Energiewende