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DEA verzichtet auf weitere Erdöl-Bohrstellen im Nationalpark Wattenmeer

Die umstrittene Erdölplattform Mittelplate im Naturerbe Wattenmeer / Foto: HB
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Suche nach Kohlenwasserstoffen in der Nordsee: Erlaubnis Heide-Restfläche wird bis Ende 2020 verlängert – DEA verzichtet auf neue Bohrstellen im Nationalpark

(WK-intern) – Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wird die bergrechtliche Erlaubnis der Firma Deutsche Erdöl AG für die Suche nach Kohlenwasserstoffen (Erdöl/Erdgas) im Erlaubnisfeld Heide-Restfläche bis 2020 verlängern, nachdem die Deutsche Erdöl AG ihren Antrag modifiziert hat.

Das teilte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) heute (6. März) mit.

Abweichend von früheren Überlegungen beantragt die Deutsche Erdöl AG jetzt nicht mehr Explorationen von neuen Bohrstellen im Nationalpark aus, sondern nur noch von der Mittelplate selbst. Die Fläche „Heide-Restfläche“ liegt zu einem großen Teil innerhalb des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.

„Trotz Verlängerung der Erlaubnis ist sichergestellt, dass Arbeiten zu Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer nur von der Mittelplate oder von Land aus erfolgen können. Die DEA hat klargemacht, dass sie die ursprünglich geplanten Explorationsbohrungen im Nationalpark außerhalb der Mittelplate nicht mehr verfolgt. Das begrüße ich“, sagte Umweltminister Robert Habeck.

Eine Erlaubnis ist Voraussetzung für die Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen und gewährt das ausschließliche Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) diese aufzusuchen. Die Erteilung einer Erlaubnis berechtigt jedoch den Inhaber ausdrücklich nicht zu tatsächlichen Aufsuchungshandlungen wie beispielsweise Explorationsbohrungen. Solche dürfen nur aufgrund zugelassener Betriebspläne (§ 51 ff. BBergG) erfolgen, die zuvor vom Inhaber der Erlaubnis separat beantragt werden müssen.

Das MELUND hatte im Dezember 2016 festgestellt, dass die von der DEA zunächst beabsichtigten Explorationsbohrungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer außerhalb der genehmigten Bohr- und Förderinsel Mittelplate nicht genehmigungsfähig sind. Die DEA hat daraufhin ihr Arbeitsprogramm, das Grundlage der Erlaubnis ist, überarbeitet. Entsprechend des aktualisierten Arbeitsprogramms dürfen ausschließlich Explorationsbohrungen von der Mittelplate oder vom Festland aus vorbereitet werden.

PM: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung S-H

Die umstrittene Erdölplattform im Naturerbe Wattenmeer / Foto: HB








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