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Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen


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FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien verabschiedet Revision 10 der TR 6 „Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen“

(WK-intern) – Der Fachausschuss Windpotenzial hat auf der Sitzung am 26.09.2017 die zehnte Revision der TR 6 „Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen“ verabschiedet.

Wesentliche Änderungen in Revision 10 betreffen die Kapitel „Energieverlustfaktoren“ und „Anforderungen an Verfahren zur Langzeitkorrektur“.

Zudem wurde der bisherige Anhang A, welcher den 60 %-Referenzertrag-Nachweis erläuterte, durch eine deutschlandweite Vereisungskarte zur Berechnung der Vereisungsverluste ersetzt. Ab dem 01.01.2018 ist zur Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen die Revision 10 der TR 6 maßgeblich und ersetzt damit alle früheren Revisionen der TR 6. Die deutsche Fassung der Revision 10 kann unter http://www.wind-fgw.de/shop/technische-richtlinien/ bestellt werden. Eine englische Fassung befindet sich momentan in der Übersetzung und ist in Kürze erhältlich.

PM: FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien








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