Werbung Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 27. Oktober 201727. Oktober 2017 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien verabschiedet Revision 10 der TR 6 „Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen“ (WK-intern) – Der Fachausschuss Windpotenzial hat auf der Sitzung am 26.09.2017 die zehnte Revision der TR 6 „Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen“ verabschiedet. Wesentliche Änderungen in Revision 10 betreffen die Kapitel „Energieverlustfaktoren“ und „Anforderungen an Verfahren zur Langzeitkorrektur“. Zudem wurde der bisherige Anhang A, welcher den 60 %-Referenzertrag-Nachweis erläuterte, durch eine deutschlandweite Vereisungskarte zur Berechnung der Vereisungsverluste ersetzt. Ab dem 01.01.2018 ist zur Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen die Revision 10 der TR 6 maßgeblich und ersetzt damit alle früheren Revisionen der TR 6. Die deutsche Fassung der Revision 10 kann unter http://www.wind-fgw.de/shop/technische-richtlinien/ bestellt werden. Eine englische Fassung befindet sich momentan in der Übersetzung und ist in Kürze erhältlich. PM: FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien Weitere Beiträge:Expansion: WSB sieht großes Windpotential in Finnland und eröffnet BüroHUSUM Wind: Hersteller und Zulieferer fordern nationalen Aktionsplan78 Fundamente im Offshore-Windpark Borkum Riffgrund 1 errichtet