Werbung Bedarfsgesteuerte Befeuerung: Kennzeichnung von Windanlagen wird vom BWE befürwortet Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 6. Oktober 2014 Radarsystem im Bürgerwindpark / Bild: HB BWE begrüßt geplante Kennzeichnungsvorschrift Die vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) geplanten Änderungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen werden vom Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) überwiegend befürwortet. (WK-intern) – In seiner Stellungnahme an das BMVI äußert sich der Windverband positiv über die Aufnahme der bedarfsgesteuerten Befeuerung als Option für die Nachtkennzeichnung in das Regelwerk. „Wir freuen uns, dass unsere Forderung nach Schaltung der Feuer nun eine formelle Grundlage erhält“, erklärt Oliver Frank, Sprecher des Arbeitskreises (AK) Kennzeichnung des BWE. Nicht zufrieden ist der Sprecherkreis des AK dagegen damit, dass die Schaltung der Feuer über Transponder als Option nahezu ausgeschlossen werden soll. Durch die geplante Einschränkung, dass die Feuer auf dem Maschinenhaus nicht allein über Systeme im Flugzeug geschaltet werden dürfen, kann ein von Enercon und Lanthan entwickeltes transpondergesteuertes Verfahren mittelfristig kaum umgesetzt werden. Eine Schaltung ist somit nur über an Windrädern installierte Primär- und Passivradare möglich. Weitere Änderungen sind in der AVV bei der Ersatzstromversorgung, der Turmkennzeichnung und der Blockbefeuerung von Windparks geplant. Insbesondere die klarere Definition von Parks für die Kennzeichnung durch die Peripherie-Anlagen wird vom AK Kennzeichnung begrüßt. Die klarere Formulierung, so hofft der BWE, führt dazu, dass vermehrt auf die Kennzeichnung der inneren Anlagen eines Windparks verzichtet werden kann. PM: BWE Weitere Beiträge:HUSUM Wind: Hersteller und Zulieferer fordern nationalen AktionsplanNordex kann mit 22 Anlagen der Delta4000 5MW Turbinen in Irland punktenSiemens Gamesa verkauft Projekt-Pipeline SSE