Werbung Homann: Das Gasnetz muss auch zukünftigen Anforderungen gewachsen sein Behörden-Mitteilungen 19. Oktober 2012 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels (WK-intern) – Bundesnetzagentur bestätigt Szenariorahmen zum nationalen Netzentwicklungsplan Gas 2013 mit Modifikationen Die Bundesnetzagentur hat heute den Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2013 (NEP Gas 2013) mit Änderungen und Auflagen bestätigt. Der Szenariorahmen wurde von den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) erarbeitet und bildet die Grundlage für den nationalen NEP Gas 2013, den die FNB der Bundesnetzagentur bis zum 1. April 2013 vorlegen. „Die Szenarien bilden die Entwicklung der Gewinnung, der Versorgung und des Verbrauchs von Gas ab. Auf ihrer Grundlage wird ermittelt, welcher Netzausbau notwendig ist. So müssen zum Beispiel neue Gaskraftwerke angeschlossen werden und es muss Kapazität für die Bestandskraftwerke, die der Sicherheit des Stromnetzes dienen, vorhanden sein. Ziel ist, dass das Gasnetz auch den zukünftigen Anforderungen gewachsen ist“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Szenariorahmen Gas enthält auch Annahmen zu bestehenden und geplanten Investitionen in die Netzinfrastruktur, wie Gaskraftwerke und Speicheranlagen. Auch die Entwicklung der Kapazitätsbedarfe an den Grenzübergangspunkten und Auswirkungen von möglichen Versorgungsstörungen liegen als Annahmen zugrunde. Lag der Schwerpunkt im Szenariorahmen 2012 auf verschiedenen Annahmen zum zukünftigen Gasbedarf, so liegt der Schwerpunkt im Szenariorahmen 2013 auf den unterschiedlichen Varianten zur Gasnetzmodellierung. Die Ergebnisse der jeweiligen Modellierungsvarianten sollen dazu beitragen, den im Verfahren zum NEP Gas 2012 diskutierten Zielkonflikt zwischen Kapazitätsprodukten und Netzausbaukosten zu lösen und das gesamtwirtschaftliche Optimum von Nutzen und Kosten zu bestimmen. Erstmalig werden daher die für die Netzmodellierung notwendigen Parameter den Marktteilnehmern anhand umfangreicher Listen als Anhang zum Szenariorahmen zur Verfügung gestellt. Der Entwurf des NEP Gas 2013 wird der Bundesnetzagentur, nach einer ersten Konsultation durch die FNB, bis zum 1. April 2013 vorgelegt. Im Anschluss an eine weitere Konsultation und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Bundesnetzagentur kann diese von den Fernleitungsnetzbetreibern Änderungen am Netzentwicklungsplan verlangen. „Die Bundesnetzagentur wird den weiteren Prozess eng begleiten und eine intensive und ergebnisoffene Beteiligung aller Interessierten und Betroffenen sicherstellen. Ziel ist es, einen transparenten, plausiblen und gesamtwirtschaftlich angemessenen Netzentwicklungsplan Gas zu erstellen“, so Homann. Der Szenariorahmen für den NEP Gas 2013 ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Weitere Beiträge:Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe Berichtsmonat Juni 2018Trotz kräftig gestiegener Bruttowertschöpfung im staatlichen Dienstleistungsbereich schwächelt Konju...Hessen eröffnet Teststrecke für Elektro-LKW mit Oberleitung