Werbung BAFA: Neue Richtlinie verlängert Zuschüsse für innovativen Schiffbau Behörden-Mitteilungen 15. August 2012 Traumschiff / Foto: HB (WK-intern) – Am 13. August 2012 ist die Neufassung der Richtlinie zum Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ veröffentlicht worden. Damit wird die Innovationsförderung für den deutschen Schiffbau auch in den Jahren 2012 und 2013 fortgesetzt. Innovationen sind oftmals mit technischen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Die Förderung soll daher Anreize setzen, in Innovationen zu investieren. Deutsche Schiffbau-, Schiffsreparatur- bzw. Schiffsumbauwerften können beim BAFA Zuschüsse beantragen. Gegenstand der Förderung ist der Bau innovativer Typschiffe, die industrielle Anwendung neuer Komponenten und Systeme sowie der Einsatz innovativer Verfahren im Schiffbau. Es muss sich um Maßnahmen handeln, die gemessen am Stand der Technik in der Schiffbauindustrie der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union neu oder wesentlich verbessert sind. Der Zuschuss beträgt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für Investitionen, Entwurfs-, Ingenieur- und Testtätigkeiten. Bei nachweisbaren Qualitäts- und Leistungsverbesserungen im Umweltschutzbereich kann die Förderhöhe nach der neuen Richtlinie sogar bis zu 30 % der förderfähigen Kosten betragen. Neu ist auch die Ausweitung der Förderung auf innovative Binnenschiffe sowie auf schwimmende und bewegliche Offshore-Strukturen. Die neue Richtlinie ist am 10. Juli 2012 in Kraft getreten und bis zum 31. Dezember 2012 befristet. Weitere Informationen zum Gegenstand und den Voraussetzungen der Förderung finden Sie auf der Internetseite des BAFA (BAFA → Wirtschaftsförderung → Innovativer Schiffbau). PM: BAFA Weitere Beiträge:Teilnahme des NATO-Generalsekretär*in am jährlichen Berlin Foreign Policy Forum der Koerber StiftungBanaszak zur Enteignung der Meyer Werft: Aufatmen bei den GrünenEinheitliche deutsche Strompreiszone befinden sich in Auflösung