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Die Grünen fragen nach besonderen Ausgleichsregelungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz

(WK-intern) – Viele stromintensive Unternehmen sind von der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) weitgehend befreit, damit die vermeintliche internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen nicht gefährdet wird.

Doch mittlerweile sind zahlreiche Unternehmen befreit, die in keinem internationalen Wettbewerb stehen, zum Beispiel die deutsche Braunkohlewirtschaft.

Durch die zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Novelle des EEG wurden die Eingangsgrenzwerte für den Stromverbrauch von 10 auf 1 Gigawattstunde und das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von 15 auf 14 Prozent abgesenkt.

Infolgedessen ist von einer erweiterten Anzahl der privilegierten Letztverbraucher auszugehen. In einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen Steffen Kampeter an die Vorsit- zende des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages gehen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und die IZES gGmbH Institut für ZukunftsEnergieSysteme von einem Anstieg von 1 122 auf 5 000 Abnahmestellen im Vergleichszeitraum von 2011 zu 2012 aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge (nach Unternehmen und Abnahmestellen) sind beim Bun- desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in diesem Jahr (bis zum Fristende am 30. Juni 2012) und in den letzten sechs Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln) nach § 40 ff. EEG eingegangen?
2. Wie vielen der Befreiungsanträge wurden in diesem Jahr (bis zum Eingang dieser Kleinen Anfrage) und in den letzten sechs Jahren stattgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
3. Auf welche Summe in Gigawattstunden summieren sich dabei die Anträge für die Befreiung im nächsten Jahr?
Wie sehen die Schätzungen der BAFA aus?
4. Wie viele Gigawattstunden sind dabei auf die EEG-Novelle vom 1. Januar 2012 zurückzuführen?
5. Wie viele Gigawattstunden sind jeweils in den unterschiedlichen Entlas- tungsstufen für das nächste Jahr beantragt?
6. Welche Entlastungssumme fällt rein rechnerisch durch die bis zum 30. Juni 2012 eingegangenen Anträge für das Jahr 2013 an (bitte nach alter und neuer Gesetzeslage differenzieren)?
7. Mit wie viel privilegierter Strommenge (in Gigawattstunden) rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2012 und 2013, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Entlastungssumme jeweils in Euro ein?

Lesen Sie mehr in der Kleinen Anfrage Besondere Ausgleichsregelungen








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