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Informationen der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber zu den EEG-Umlagen und Marktprämie

Netzausbau / Foto: HB
Übertragungsnetzbetreiber / Foto: HB

(WK-intern) – Strompreise werden unberechenbar: EEG-Umlagekonto und Marktprämien-Umlagekonto verzeichnen immer mehr Verluste

Verluste der EEG-Umlage verfünfachen sich in nur einem Monat auf über eine Milliarde Euro

Die Marktprämie verteuert sich allein im Juli auf mehr als 270 Millionen Euro

PDF Dokument Download: Aktuelle Daten zu den Einnahmen- und Ausgabenpositionen nach AusglMechV für 2012

Grundlagen zu dieser Veröffentlichung sind die politischen Vorgaben für die Übertragungsnetzbetreiber, hier noch einmal beschrieben:

  1. EEG-Umlage 2012Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen seit 1. Januar 2010 für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Mit diesen Zahlungen wird die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung nach § 3 Abs. 3 und 4 AusglMechV sowie § 6 AusglMechAV gedeckt werden.
    Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 3 Absatz 2 AusglMechV verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und zu veröffentlichen.
  2. Übertragungsnetzbetreiber schaffen Grundlagen für die Vermarktung und Abrechnung von EEG-Strom über das MarktprämienmodellEnergieträgerspezifische Marktpreise für Strom aus Wind- und Solaranlagen sind seit dem 03.02.2012 auf der Internetseite www.eeg-kwk.net verfügbar und bilden die Grundlage für die Vermarktung und Abrechnung über das Marktprämienmodell / Sämtliche bundesweit in Direktvermarktung befindlichen EEG-Anlagen können monatlich abgerufen werden / Transparenz und Anwenderfreundlichkeit wird groß geschrieben

    Berlin, Bayreuth, Dortmund, Stuttgart – Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, EnBW Transport-netze AG und TenneT TSO GmbH schaffen die Voraussetzungen für die Abrechnung von direkt vermarktetem EEG-Strom über das neu eingeführte Marktprämienmodell.

    Auf der Internetseite www.eeg-kwk.net unter „Marktprämie“ veröffentlichen die ÜNB ab sofort die Markt- und Referenzmarktwerte für Strom aus erneuerbaren Energien für Deutschland. Zudem kann der Nutzer graphisch aufbereitet den abweichenden Marktwert für Strom aus solarer Strahlungsenergie- bzw. Windenergie im Vergleich zum Monatsmittelwert der Stundenkontrakte am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE nachvollziehen. Die auf der Internetseite veröffentlichten Online-Hochrechnungen der stündlichen Erzeugung von Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie beinhalten die nach EEG vergüteten Strommengen zuzüglich der im Marktprämienmodell und Grünstromprivileg direkt vermarkteten Stromeinspeisung. Diese Mengen bilden die Grundlage für die Berechnung der tatsächlichen Monatsmittelwerte der Marktwerte für Strom aus Windenergieanlagen und Solaranlagen.

    Mit den in einem einheitlichen Format und anwenderfreundlich aufbereiteten Daten kommen die ÜNB der in der EEG-Novelle 2012 (§ 33g Marktprämie in Verbindung mit Anlage 4 EEG 2012) festgelegten Veröffentlichungspflicht nach. Das Angebot richtet sich an alle EEG-Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber, die eine direkte Vermarktung ihres Stromes über das Marktprämienmodell im jeweiligen Monat bevorzugen. Die ca. 900 bundesweit täti-gen Verteilnetzbetreiber können hierbei die Referenzmarktwerte abrufen und die Marktprämie als Differenz der individuellen Vergütung jeder EEG-Anlage zu dem jeweiligen Refe-renzmarktwert mit den direktvermarktenden EEG-Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetrei-bern abrechnen. Zum Kreis der Interessenten gehören darüber hinaus vor allem Händler sowie öffentliche Einrichtungen und Institute.

Quelle: www.eeg-kwk.net

HB








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