Werbung Das Aufstellen von Kleinwindanlagen auf privatem Grund soll nun endlich vereinfacht werden Kleinwindanlagen Windenergie 16. Januar 2012 EasyWind Zertifizierte Kleinwindanlage/Foto: HB Hamburg will endlich die Richtlinien zur Aufstellung von Kleinwindanlagen verändern. Allein die Definition was eine Kleinwindanlage ist fällt in Deutschland schon schwer. Die EU hat lange schon festgelegt, dass Kleinwindanlagen 100 Quadratmeter Windfläche mit ihren Rotorblättern nicht überschreiten dürfen (Flügellänge etwa 11,5 Meter), diese Umsetzung ist in der EU nur von Deutschland bisher noch nicht ratifiziert. In Deutschland sind Kleinwindanlagen bisher nur unterhalb von 40 Quadratmetern überstrichene Rotorfläche, das ist eine Flügellänge von etwa 7 Metern. Insgesamt sind die Richtlinie von Kleinwindanlagen immer noch Ländersache und einzelne Behörden in Kommunen und Kreisen wissen wie sie die dezentrale Energiegewinnung ausbremsen können, je nach Belieben bleibt es immer noch eine Willensentscheidung des zuständigen Beamten. Viele Bürger und Kleinwindanlagenhersteller verzweifeln an immer neuen Auflagen. Das macht den Unterschied zu öffentlich geförderten Projekten und den dezentralen privaten Projekten, dabei könnten die Länder und Kommunen schnell reagieren, wenn sie nur wollten. In Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Bayern und dem Saarland ist das Aufstellen von Kleinwindanlagen bis 10 Metern Höhe ohne Genehmigung erlaubt, soweit die Anlage innerhalb des eigenen Grundstücks installiert wird und die Nachbarn nicht stört. Schleswig-Holstein will jetzt auch das Aufstellen kleiner Windanlagen durch eine neue Rechtsgrundlage vereinfachen. HB Weitere Beiträge:Baubeginn bei Amrumbank West8.2 Consulting als Inspektionsstelle für On- und Offshore Windenergieanlagen und Netztechnik akkredi...Leistungssteigerung durch Leichtbaulösungen von Komponenten bei Windkraftanlagen