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2. Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan, das angestrebte Energieeinsparziel 2016 erreichen wird


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Bundesstelle für Energieeffizienz
Das Bundeskabinett hat am 31. August den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegten zweiten Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan der Bundesregierung beschlossen. Erarbeitet wurde der Aktionsplan von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA. Aus diesem Bericht wird deutlich, dass Deutschland das angestrebte Energieeinsparziel eines insgesamt um neun Prozent geringeren jährlichen Durchschnittsverbrauchs bis zum Jahr 2016 erreichen wird. Das BMWi sieht in dem Bericht ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu weiteren Einsparungen bestätigt. Dies war im Wesentlichen möglich durch Verbesserung der Rahmenbedingungen auf dem Markt für Energiedienstleistungen.

Der Bericht zeigt auch, wie wichtig marktbasierte Elemente sind, um die Energieeffizienz bei den Endverbrauchern weiter zu steigern. „Marktlösungen bieten vielfältige Möglichkeiten für die intelligente, kosteneffiziente und an den Bedürfnissen der Endverbraucher ausgerichtete Realisierung von Energieeinsparungen“, so Präsident Dr. Arnold Wallraff.

Die Bundesstelle für Energieeffizienz wird konkrete Vorschläge erarbeiten, um den Energiedienstleistungsmarkt weiter zu entwickeln und bestehende Markthemmnisse zu beseitigen.
Der zweite Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan kann unter www.bfee-online.de abgerufen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen, wie ein methodisches Begleitdokument.

Anbieterliste der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) – Zahl der gelisteten Anbieter wächst stetig

Seit dem 19.04.2011 stellt die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) über das Aktuell Online-Portal ihrer Homepage (www.bfee-online.de) eine Anbieterliste für Energiedienstleistungen, Energieeffizienzmaßnahmen und sogenannte Energieaudits zur Verfügung.

Nach aktuellem Stand haben sich auf der Anbieterliste über 1.000 Anbieter registrieren lassen. Mehr als 75 Prozent der Registrierten sind von Energieunternehmen unabhängige Anbieter. Auch wenn in einigen Fällen die Profile von registrierten Anbietern nicht frei geschaltet werden konnten, so lag dies in der überwiegenden Zahl der Fälle ausschließlich daran, dass nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden. Anbieter, die in die Liste aufgenommen werden wollen, sollten daher darauf achten insbesondere die sogenannte „persönliche Erklärung“ auszudrucken und unterschrieben an die BfEE zurückzusenden.
Die Anbieterliste der Bundesstelle für Energieeffizienz ist ein wichtiges Instrument für die Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich mit Hilfe der Liste einfach und schnell über entsprechende Angebote informieren. Gleichzeitig wird den Unternehmen eine gute Möglichkeit mit Energie Aktuell Nr. 01/ 2011, Ausgabe September 2011 geboten, sich an zentraler Stelle und in
übersichtlicher Art und Weise zu präsentieren.
Damit schafft die Liste Transparenz und stärkt den Wettbewerb. Mit wachsendem Bekanntheitsgrad der Liste haben sich auch die Sichtbarkeit und die Vorteile für Anbieter erhöht. Unternehmen, die Energiedienstleistungen erbringen, sollten die Möglichkeit der kostenfreien Eintragung nutzen. Alle Information zur Anbieterliste und zur Arbeit der Bundesstelle für Energieeffizienz finden Sie unter www.bfee-online.de oder www.bfee.eu.

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Natascha Wessel,
Referat 421
– Bundesstelle für Energieeffizienz –
Telefon: 06196 908 156,
energieeffizienz@bafa.bund.de

Kraft-Wärme-Kopplung
Wärmenetzförderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz –
Nachweis der ansatzfähigen Investitionskosten – Verfahrensvereinfachung
Das BAFA vereinfacht im Antragsverfahren ab sofort den Nachweis der ansatzfähigen Investitionskosten. Künftig wird grundsätzlich nicht mehr gefordert, dass die ansatzfähigen Investitionskosten im Rahmen des Antragsverfahrens anhand einzelner Rechnungen belegt werden.
Es reicht vielmehr aus, wenn eine aussagekräftige Auflistung der Investitionskosten (z. B. SAP-Unterlagen) eingereicht wird, aus der eine Zuordnung der einzelnen Positionen zum Wärmenetz möglich ist. Zusätzlich muss der Antragsteller eine Erklärung darüber abgeben, dass alle von ihm aufgelisteten Positionen ansatzfähige Kosten im Sinne des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes darstellen.
Das BAFA behält sich jedoch vor, bei Bedarf einzelne Rechnungen als Nachweis anzufordern.

Weitere Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie unter www.bafa.de (Unterpunkte „Energie“, „Kraft-Wärme-Kopplung“, „Stromvergütung/ Wärmenetze“).

Ihre Ansprechpartner:
Referat 425 Telefon: 06196 908 437, -630, -941 oder -502
kwk-verfahren@bafa.bund.de

Marktanreizprogramm Effizienzanforderungen an Umwälzpumpen und hydraulischer Abgleich des Heizungssystems beim Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien

Ab dem 01.09.2011 (Antragseingang beim BAFA) sind effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen im Regelfall nur noch dann förderfähig, wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreis eingebunden ist und das gesamte System hydraulisch abgeglichen worden ist. Ausgenommen hiervon sind Pelletöfen mit Wassertasche. Zudem ist die Einbindung einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A ab dem 01.09.2011 zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung des Kesseltauschbonus. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung (in Kopie). Maßgeblich ist das Datum des Eingangs des Förderantrages, nicht der Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage.
Besonders effiziente Umwälzpumpen amortisieren sich auf Grund des deutlich niedrigeren Stromverbrauchs
bereits innerhalb weniger Jahre. Noch größer ist der Effizienzgewinn, wenn zusätzlich das Heizungssystem hydraulisch abgeglichen wird. Denn ohne hydraulischen Abgleich besteht die Gefahr, dass die dem Kessel am nächsten gelegenen Heizkörper sehr warm werden, während die weiter entfernten kalt bleiben. Die Folge ist ein höherer Energie- und Stromverbrauch. Außerdem bewirkt die verringerte Fließgeschwindigkeit in abgeglichenen Systemen, dass an den Thermostatventilen keine störenden Strömungsgeräusche wie Pfeifen oder Rauschen entstehen.

Das BAFA empfiehlt, die Erneuerung der Heizung ebenso wie den Einbau der effizienten Umwälzpumpe und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs von einem Fachunternehmer, also einem Heizungsinstallateur, vornehmen zu lassen.
Als Nachweis erkennt das BAFA die Rechnung des Fachunternehmers an, aus der Hersteller und Typ der Umwälzpumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs als eigene Rechnungsposition hervorgehen. Privatpersonen reichen diese Rechnung zusammen mit dem Antragsformular nach Inbetriebnahme der Pelletheizung oder der Wärmepumpe beim BAFA ein.

Energie Aktuell Nr. 01/ 2011, Ausgabe September 2011
Impressum
Text und Redaktion
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Presse- und Sonderaufgaben
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908 -452
Fax: 06196 908 800
http://www.bafa.de
pressestelle@bafa.bund.de

Das BAFA hat auf seiner Homepage unter www.bafa.de (Unterpunkte „Energie“, Erneuerbare Energien“, „Biomasse“) eine Liste mit besonders effizienten Umwälzpumpen zusammengestellt.
Es handelt sich dabei um Pumpen der Effizienzklasse A, denn das BAFA erkennt nur A-Klasse-Pumpen an. Einige Pelletkessel und auch viele Wärmepumpen haben bereits heute Pumpen eingebaut, die der Effizienzklasse A entsprechen. In diesem Fall genügt dem BAFA natürlich die Angabe von Kesselhersteller und Kesseltyp auf der Rechnung als Nachweis für die effiziente Umwälzpumpe.
Weblink zum Thema Effiziente Umwälzpumpen BAFA: Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A und Solarpumpen in EC-Bauweise http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/publikationen/energie_ee_umwaelzpumpen_u_solarpumpen.pdf


http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

Ihre Ansprechpartner:
Referate 511-515, Telefon: 06196 908 625 ,
solar@bafa.bund.de








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