Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 26. November 201525. November 2015 Werbung Urteil vom 25. November 2015 – VIII ZR 360/14 (WK-intern) - Der Bundesgerichtshof hat heute über die Frage entschieden, ob die in einem formularmäßigen Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden enthaltene Preisanpassungsklausel einer Klauselkontrolle nach § 307 BGB* standhält. Der Sachverhalt: Die Parteien stehen als Stromanbieter im Wettbewerb. Die Beklagte verwendet in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) unter der Überschrift „Preise und Preisanpassung/Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen“ unter anderem folgende Regelungen, welche die Klägerin hinsichtlich der darin enthaltenen Preisanpassungsklausel für intransparent und damit zugleich wettbewerbswidrig hält: „6.1. Der Gesamtpreis setzt sich aus der Servicepauschale, dem Arbeitspreis und ggf. einem Leistungspreiszuschlag zusammen. Er enthält den
Wahlfreiheit bei Stromzählern bringt Kundenvorteile Mitteilungen 12. November 2015 Werbung Der Wechsel des Messstellenbetreibers bietet Chancen für intelligente Stromnetze und oft auch eine Kostensenkung für die Kunden Erlenbach. (WK-intern) - Intelligente Stromnetze, smarte Stromzähler und die Liberalisierung des Messwesens bringen neue Anforderungen für die Stromkunden mit sich, bieten aber auch einige Chancen. Darauf weisen die Experten den Energieanbieters Deutsche Energie hin. Die Liberalisierung des Messstellenbetriebes nach Paragraph 21b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist bringt Vorteile für alle Kunden auf dem Stromund Gasmarkt. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Energie privat oder gewerblich genutzt wird. Denn seitdem „Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb” im Jahr 2008 kann jeder Gas-