Werbung Für Vermieter – Neues Landesrecht: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesmeldegesetzes Aktuelles Behörden-Mitteilungen Neue Ideen ! 31. Oktober 201531. Oktober 2015 Zuweisung der Aufgaben der Meldebehörden Grafik: HB Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Druchführung des Bundesmeldegesetzes Die Zuweisung der Aufgaben der Meldebehörden sowie die örtliche und die sachliche Zuständigkeit werden landes-rechtlich bestimmt. (WK-intern) – Berücksichtigt sind die wesentlichen durch die Meldebehörden zu erledigenden Aufgaben. Unberührt bleibt die Befugnis der Länder und Gemeinden, den Meldebehörden im Rahmen ihrer Organisationshoheit weitere Aufgaben zuzuweisen Bitte, lesen Sie hier mehr … Wie viele Personen haben am Mittwoch der letzten Woche insgesamt zu Ihrem Haushalt gehört? Zeitweise abwesende Personen gehören zum Haushalt, wenn sie z.B. aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen abwesend sind, aber normalerweise hier wohnen. Keine Haushaltsmitglieder sind Untermieter/-innen, Personen, die zu Besuch anwesend sind und Hausangestellte. WG-Mitbewohner/-innen sind in der Regel als eigener Haushalt zu betrachten …. Mitteilung: BMGVwV Herausgeber: Bundesministerium des Inneren, Thomas De Maizière Als weiteren Hinweis für Eigenheimbesitzer: Microzensus: Ein kleines Beispiel für Vermieter und Mieter Weitere Beiträge:Schutz der Meeres-Säugetiere vor Rammschall bei Errichtung von Offshore-WindenergieanlagenLinken-Abgeordnete fordert offenere und demokratische EinwanderungspolitikNeuer Boom der Kohlekraft treiben Stromexport in historische Höhen