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Kleine Anfrage zur Eigenstromversorgung im Bundestag

Eigenstromprivileg und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Energieerzeugungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die gleichzeitig sowohl Strom als auch Wärme produzieren, sind besonders energieeffizient und damit ressourcen- und klimaschonend.

(WK-news) – Insbesondere in Industrieprozessen mit Bedarf an Prozesswärme wird KWK eingesetzt, da hier Strom und Wärme gleichermaßen zum Einsatz kommen können. Aber auch für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden sowie für die Versorgung von Nah- und Fernwärmenetzen werden KWK-Anlagen genutzt.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der KWK an der Nettostromerzeugung in Deutschland auf einen Wert von 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Um die Nutzung der KWK zu fördern, ist bisher der selbst genutzte Strom aus einer entsprechenden Anlage von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befreit. Nun will die Bundesregierung mit der anstehenden Novelle des EEG diese Befreiung für alle KWK-Anlagen aufheben – unabhängig davon, mit welchem Brennstoff sie betrieben werden.

Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass immer mehr Unternehmen durch die Eigenstromproduktion aus dem EEG-Umlagesystem ausscheren und so zu höheren Belastungen der verbleibenden, nicht privilegierten Stromverbraucher beitragen.

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