Werbung Auswirkungen des Kernkraftwerk-Moratoriums auf die Übertragungsnetze und die Versorgungssicherheit Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie 1. September 2011 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Bundesnetzagentur hat am 31. August 2011 ihren Bericht zur Notwendigkeit eines Reservekernkraftwerks im Sinne der Neuregelung des Atomgesetzes (AtG) vorgelegt. Nach Abwägung aller derzeit bekannten Umstände wird die Bundesnetzagentur den Reservebetrieb eines Kernkraftwerks für diesen und den nächsten Winter nicht anordnen. Bericht zur Notwendigkeit eines Reservekernkraftwerks im Sinne der Neuregelungen des Atomgesetzes (31. August 2011) – Zusammenfassung – Consentec Gutachten PM: Bundesnetzagentur Weitere Beiträge:Emissionsdaten 2023 - Gebäude und Verkehr bleiben SorgenkinderLudwig Hartmann und Katharina Schulze: Die Menschen in Bayern sind weiter als Markus Söder.Forschungsforum Energiewende