Werbung Endlich Energy Sharing im Energiewirtschaftsgesetz verankert – leider nur halbherzig Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 22. November 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Erstmals wird Energy Sharing in Deutschland gesetzlich verankert. Fehlende Wirtschaftlichkeit bremst Umsetzung aus Unklare Marktkommunikation verschärft Probleme Bürgerenergiegemeinschaften nicht ausdrücklich berücksichtigt Grundstein für Energy Sharing gelegt – weitere Schritte notwendig Mieterstrom: Kundenanlagen doch noch in die Novelle aufgenommen (WK-intern) – Der Bundesrat hat dies heute, nach dem Bundestagsbeschluss in der vergangenen Woche, mit dem neuen § 42c im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschlossen. Für das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) ist dies ein längst überfälliger Erfolg – zugleich ist das nur der erste Schritt, zu einem wirksamen, breit skalierbarem Energy Sharing. Die Möglichkeit, Strom aus gemeinschaftlich betriebenen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Mitbürger*innen weiterzugeben, stellt einen wichtigen Durchbruch für die Bürgerenergie dar. „Energy Sharing bietet entscheidende Vorteile gegenüber bisherigen Vor-Ort-Versorgungskonzepten: Erstmals kann der Strom über das öffentliche Netz über längere Distanzen hinweg geliefert werden. Das ist ein bedeutender Schritt, um Bürgerenergie in die Breite zu bringen.“, erklärt Valérie Lange, Leiterin Energiepolitik und Regulierung beim Bündnis Bürgerenergie. „Das Potential, was Energy Sharing leisten könnte, wurde im Vorfeld erfreulicherweise von den Bundesländern erkannt1: Energy Sharing reizt Investitionen an und erhöht die Akzeptanz dezentraler erneuerbarer Energien. Die Bundesländer regten an, die Umsetzung des Konzepts so einfach wie möglich zu gestalten. Doch die Bundesregierung setzte dies nicht entsprechend um. Die EU-Idee des Energy Sharing stellt Bürger*innen in den Mittelpunkt des Energiesystems – davon sind wir noch ein gutes Stück entfernt.“, so Valérie Lange weiter. Fehlende Wirtschaftlichkeit bremst Umsetzung aus Lange: “Die fehlende Wirtschaftlichkeit ist der Knackpunkt der neuen Regelung. Es gibt keinerlei Anreize, die den zusätzlichen bürokratischen und messtechnischen Aufwand kompensieren.“ Das BBEn bringt deshalb seinen Vorschlag für reduzierte Netzentgelte in den aktuellen Reformprozess bei der Bundesnetzagentur ein. Unklare Marktkommunikation verschärft Probleme Ein weiteres großes Hindernis ist, dass Verteilnetzbetreibende, Anlagenbetreibende und Verbrauchende nicht gut genug miteinander kommunizieren. Mangelnde Digitalisierung und uneinheitliche Datenformate führen dazu, dass Energy-Sharing-Modelle vielerorts nicht umgesetzt werden können. „Schon jetzt können Verteilnetzbetreibende nicht überall die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung umsetzen“, berichtet Valérie Lange. „Für echtes Energy Sharing fehlen damit fundamentale Voraussetzungen.“ Bürgerenergiegemeinschaften nicht ausdrücklich berücksichtigt Bedauerlicherweise sind Bürgerenergiegemeinschaften nicht ausdrücklich als Berechtigte für Energy Sharing in den Gesetzestext aufgenommen worden. Die beschlossene Regelung schafft keine Planungssicherheit, weil sie juristisch unklar formuliert ist. Die Bundesregierung hätte sich an dem eindeutigen Vorschlag des Bundesrates orientieren sollen. Grundstein für Energy Sharing gelegt – weitere Schritte notwendig Mit § 42c EnWG ist der Grundstein gelegt, doch für ein wirklich bürgerzentriertes, wirtschaftlich tragfähiges und praktikables Energy Sharing braucht es dringend weitere Schritte. Das BBEn wird sich deshalb weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Energiewende in Bürgerhand gelingt. Mieterstrom: Kundenanlagen doch noch in die Novelle aufgenommen Seit einem Jahr herrscht gravierende Rechtsunsicherheit für Kundenanlagen, die Grundlage für Mieterstrom. Jetzt wurde eine Übergangslösung beschlossen: Bestandsanlagen und Anlagen, die vor dem Inkrafttreten der EnWG-Novelle angeschlossen werden, behalten drei Jahre lang die alten Regeln und gelten in dieser Zeit nicht als Netzbetreiber. „Das ist zwar eine kurzfristige Zwischenlösung für den Bestand, aber echte Rechtssicherheit besteht weiterhin nicht“, stellt Lange fest. Eine dauerhafte Lösung, insbesondere für größere Quartiersprojekte, fehlt weiterhin. Factsheet zu Energy Sharing PM: BBEn PB: Factsheet: Energy Sharing in Deutschland / ©: BBEn Weitere Beiträge:ABO Energy hat im ersten Halbjahr den Wachstums- und Erfolgskurs fortgesetztEnergiewende beschleunigen: Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Einklang bringenAltris und Stora Enso entwickeln gemeinsam Hartkohlenstoff-Anodenmaterial für Natrium-Ionen-Batterie...