Werbung Haushaltsvorbehalt schlägt Vereinbarungen zu Strompreisentlastungen und zusätzlichen Investitionen Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 5. Juli 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels BDEW zum Ergebnis des Koalitionsausschusses Der Koalitionsausschuss hat sich auf ein Entlastungspaket für die Energiepreise geeinigt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die neue Bundesregierung startet in die neue Legislatur mit der Aufkündigung eines Versprechens. Die nun im Koalitionsausschuss geeinten Energiepreisentlastungen bleiben hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere die seit Jahren vom BDEW geforderte Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle lässt weiter auf sich warten. Begünstigt werden nach wie vor die Industrie und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sie wird aber nicht wie ursprünglich angedacht auf Haushalte und alle anderen Unternehmen ausgeweitet. Dabei sind günstige Strompreise ein wichtiger Hebel für die Energiewende und für mehr private Investitionen: Wärmepumpen lohnen sich um so mehr bei niedrigen Stromkosten und auch der Umstieg auf E-Fahrzeuge wird attraktiver, wenn der Strompreis sinkt. Wichtig ist zudem, dass der geplante Zuschuss zu den Netzentgelten tatsächlich ab 1. Januar 2026 greift und zu spürbaren Entlastungen bei Haushalten und Unternehmen führt. Entscheidend für die Umsetzung: Bis zum Herbst muss die Höhe des Zuschusses rechtlich sicher stehen. Die Netzbetreiber müssen die Netzentgelte in einem komplexen Verfahren für die Industrie und Verbraucher festlegen. Die Energieversorger haben in der Preiskommunikation wiederum feste Fristen, wann sie ihren Kundinnen und Kunden die Entlastungen im Vorfeld bekannt geben müssen. Die Deckelung der Gasspeicherumlage kommt nicht allen Haushalten und Unternehmen zugute, sondern in erster Linie Gaskundinnen und -kunden. Zudem handelt es sich dabei nicht um Investitionen in eine klimafreundliche Energieversorgung, sondern um die Sicherung der Versorgung allgemein. Der Plan, diese Entlastung aus dem KTF zu finanzieren kann daher durchaus in Frage gestellt werden. Die Regierung läuft Gefahr, nach aktueller Haushaltsplanung die zusätzlichen 10 Mrd. Euro pro Jahr aus dem Sonderschuldenvermögen für zusätzliche Investitionen nahezu ausschließlich für konsumtive Ausgaben zu nutzen und stattdessen die wichtigen Investitionsprogramme, insbesondere im Bereich H2, weiter zu kürzen. Die wichtigen Entlastungen sind hingegen aus dem Kernhaushalt zu finanzieren.“ PM: BDEW Haushaltsvorbehalt schlägt Vereinbarungen zu Strompreisentlastungen und zusätzlichen Investitionen / Foto: HB Weitere Beiträge:BAFA-Förderprogramme: Energieberatern gehen Anpassungen nicht weit genugDie f-cell und BATTERY+STORAGE 2017 - Mission Brennstoffzellen und BatterienDie Gebäudeenergieberatung ist ein sinnvolles, kontinuierlich wachsendes Geschäft