Werbung Atomkernkraftwerk Brunsbüttel: Fehleinleitung/Abweichung bei der Befüllung von Fässern mit radioaktiven Abfällen Behörden-Mitteilungen Forschungs-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 13. Oktober 2020 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist es zu einem meldepflichtigen Ereignis im Zusammenhang mit der Abfertigung von Abfallfässern mit Metallschrotten gekommen. (WK-intern) – Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde heute (13. Oktober) in Kiel mit. Bei dem Ereignis wurden bei begleitenden Kontrollen durch Sachverständige an vier Fässern Befüllungen mit nichtmetallischen radioaktiven Abfällen festgestellt, die von der vorliegenden Dokumentation zu der Abfallkampagne abweichen. Die Abfälle waren durchweg als Metalle deklariert worden, vorgefunden wurden aber auch Bauschutte und Verpackungsreste. Die für den Strahlenschutz relevanten Daten waren jedoch richtig dokumentiert. Die Fässer und deren Inhaltsangaben waren im Kernkraftwerk sämtlich in einem rechnergestützten Verarbeitungssystem erfasst worden, das als Sicherheitssystem eingestuft ist. Die Fehleingabe in dieses Sicherheitssystem war als Meldepflichtige Ereignis zu werten. Vorgesehen ist, dass die Fässer in einem Container verpackt an eine Konditionierungseinrichtung für radioaktive Abfälle versendet werden. Im konkreten Falle handelt es sich um einen Schmelzbetrieb, der aber keine Bauschutte oder anderweitige nichtmetallische Abfälle verarbeiten kann. Durch eine fehlerhafte Deklaration wäre eine Fehlbehandlung von Abfällen, einschließlich einer damit verbundenen vermeidbaren Strahlenexposition, zu besorgen. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat Sachverständige zur weiteren Klärung der Sachverhalte und zur Begutachtung von Untersuchungen und Abhilfemaßnahmen der Betreibergesellschaft beauftragt. Die Vattenfall-Betreibergesellschaft hat die Ereignisse der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde am 13.10.2020 gemeldet. Hintergrund: Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S). Das Kernkraftwerk Brunsbüttel verlor 2011 aufgrund einer Atomgesetzänderung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb Im Dezember 2018 erteilte das Energiewendeministerium die Genehmigung zu Stilllegung und Abbau. Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Julia Marre und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schlewig-Holstein Pressebild: Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standortzwischenlager in Brunsbüttel (16. November 2015) Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schlewig-Holstein Weitere Beiträge:ANSYS Conference & das 33. CADFEM Users' MeetingNeue Windkraftanlage auf Basis Unterdruck nach BernoulliBedauerliche Diagnose für Deutschland: die Kräfte des Niedergangs werden immer stärker.