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DUH kritisiert neues Energy-Sharing-Gesetz als Papiertiger

PB: Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH e. Verein
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Die DUH begrüßt die längst überfällige Einführung eines Rechts auf Energy Sharing, kritisiert jedoch dessen Ambitionslosigkeit.

(WK-intern) – Das heute vom Bundesrat verabschiedete Energiewirtschaftsgesetz mit Paragraph 42c braucht dringend Nachbesserungen, damit das volle Potential von Energy Sharing im dezentralen erneuerbaren Energiesystem für die Bürgerinnen und Bürger genutzt werden kann.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:

„Sechs Jahre hat die deutsche Politik gebraucht, das gemeinsame Erzeugen und Teilen lokal erzeugten Stroms über das öffentliche Netz gesetzlich zu regeln. Das Gesetz für Energy Sharing ist leider an Praxisuntauglichkeit kaum zu überbieten. Komplexe Vertragsmodelle, fehlende finanzielle Anreize sowie der in Deutschland weiterhin lahmende Smart-Meter-Rollout sind nur einige der Gründe, warum dem neuen Gesetz das Schicksal als Papiertiger droht. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher, darunter explizit Mietende und vulnerable Haushalte, endlich eine Chance haben, aktiv an der Energiewende teilzuhaben, muss schleunigst nachgebessert werden: eine zentrale öffentliche Beratungsstelle für Energy-Sharing-Interessierte, finanzielle Förderung solcher Projekte, zum Beispiel über eine Reduktion der Netzentgelte sowie Erleichterungen für Bürgerenergiegesellschaften.“

PM: DUH

PB: Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH e. Verein








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