Werbung Besserer Schutz für Natura-2000-Meeresschutzgebiet Doggerbank Behörden-Mitteilungen Ökologie 1. November 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Größte Sandbank in der Nordsee soll besser gegen Auswirkungen der mobilen grundberührenden Fischerei geschützt werden. (WK-intern) – Die Europäische Kommission hat neue Fischereimanagementmaßnahmen zum Schutz bedrohter Arten und Lebensräume in den Schutzgebieten der deutschen und niederländischen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee erlassen. Damit wird der Schutz der größten Sandbank der Nordsee im Meeresschutzgebiet „Doggerbank“ gegen die Folgen der mobilen grundberührenden Fischerei wie Grundschleppnetzen gestärkt. Grundlage der Regulierungen sind gemeinsame Vorschläge des Bundesumwelt- (BMUKN) und des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH), die Deutschland und die Niederlande mit den EU-Nachbarstaaten der Nordsee abgestimmt haben. Nach EU-Recht sind die Mitgliedstaaten zur Verstärkung des Meeresschutzes verpflichtet. Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Casten Schneider: „Die Doggerbank ist das Herz der Nordsee – ein einzigartiger Lebensraum für Fische, Wale, Delfine und Robben. Sie zu schützen heißt, unsere Meere lebendig zu halten. Nord- und Ostsee stehen enorm unter Druck, daher müssen wir handeln, damit sie sich erholen können. Indem wir Teile der Doggerbank von der mobilen grundberührenden Fischerei ausnehmen, geben wir bedrohten Arten eine echte Chance und stärken die Nordsee insgesamt. Nur wenn wir unsere Meere umsichtig nutzen, können wir auch in Zukunft darauf zählen: für gesunde Ökosysteme und Fischbestände.“ Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: „Wer das Meer schützt, bewahrt die Zukunft unserer Fischerei. Die nun angenommenen Maßnahmen schaffen ein faires Gleichgewicht zwischen effektivem Meeresnaturschutz und den berechtigten Interessen der Fischereibetriebe. Nur ein gesundes, stabiles Ökosystem in der Nordsee sichert auch morgen noch gute Fänge – und damit die Lebensgrundlage vieler Familien in unseren Küstenregionen. Unsere Fischerei ist mehr als nur ein Wirtschaftszweig – sie ist Teil unserer Heimat. Sie prägt das Leben an der Küste und verbindet Generationen. Das gilt es zu bewahren – im Einklang mit der Natur und im Sinne kommender Generationen.“ Der Delegierte Rechtsakt der EU-Kommission umfasst – neben den bereits geltenden Beschränkungen – weitere Fischereibewirtschaftungsmaßnahmen im Natura-2000-Meeresschutzgebiet Doggerbank. Der Rechtsakt wurde am 29. Oktober 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 18. November 2025 in Kraft. Die Fischerei mit mobilen grundberührenden Fanggeräten, wie Grundschlepp- oder Wadennetzen, ist damit in etwa der Hälfte der bestehenden Schutzgebietsfläche ganzjährig nicht mehr möglich.Die größte Sandbank der Nordsee erstreckt sich auch auf die Gebiete benachbarter Staaten. Um gemeinsame Maßnahmen für den deutschen und den niederländischen Teil zu schaffen, wurden die Maßnahmen daher zusammen mit den Niederlanden erarbeitet. Der Verordnung der Europäischen Kommission liegt eine gemeinsame Empfehlung der Fischerei-Regionalgruppe der EU-Nordsee-Anrainerstaaten – sog. Scheveningen-Gruppe – zugrunde.Die Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in den Meeresschutzgebieten des Natura-2000-Netzwerks und zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, zu deren Umsetzung Deutschland europarechtlich verpflichtet ist. Hintergrund: Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2191 der EU-Kommission erweitert die 2023 in Kraft getretenen Bestandserhaltungsmaßnahmen in den Meeresschutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee.Die Doggerbank ist mit einer Fläche von rund 18.000 km² die größte Sandbank der gesamten Nordsee. Sie erstreckt sich über 320 km vom Festlandsockel Großbritanniens bis in niederländische, deutsche und dänische Meeresgebiete. Im deutschen Teil dieser einzigartigen Sandbank liegt das Naturschutzgebiet Doggerbank. Es liegt rund 250 km vom Festland entfernt im nordwestlichen Teil der AWZ der Nordsee und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000.Als AWZ wird das Gebiet jenseits des Küstenmeeres bezeichnet, d. h. das Meeresgebiet in einer Entfernung von 12 bis maximal 200 Seemeilen von der Küstenlinie, in dem der Küstenstaat in begrenztem Umfang souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse wahrnehmen kann. Die Zuständigkeit für die Schutzgebiete in der AWZ liegt bei der Bundesregierung, während die Gebiete im Küstenmeer (bis 12 Seemeilen) in die Zuständigkeit der Länder fallen. In den Naturschutz-Richtlinien der EU (der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie) sind Arten und Lebensräume benannt, für die Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, um ein ökologisch kohärentes Schutzgebietsnetzwerk (NATURA 2000) zu erzielen. Deutschland hat gemäß Artikel 6 der EU-Habitatrichtlinie und Artikel 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie die Verpflichtung, Maßnahmen für die Bewahrung bzw. Wiederherstellung des sogenannten „günstigen Erhaltungszustands“ dieser Arten und Lebensräume festzulegen. Weiterhin bestehen Verpflichtungen gemäß Artikel 13 Absatz 4 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU.Die Festlegung der Maßnahmen für die Berufsfischerei erfolgt über EU-Recht im Rahmen der Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik. Dazu sind Maßnahmen zur Regulierung der Fischerei mit allen wirtschaftlich betroffenen Mitgliedstaaten der EU abzustimmen. Wenn mit allen betroffenen Staaten eine Einigung erzielt wurde, kann anschließend eine „Gemeinsame Empfehlung“ der zuständigen Regionalgruppe der Europäischen Kommission vorgelegt werden, die diese dann mit einer EU-Verordnung verbindlich festschreibt. Weiterführende Informationen: DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/2191 DER KOMMISSION vom 16. Juli 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/118 hinsichtlich Erhaltungsmaßnahmen für die Doggerbank und einige Gebiete im Kattegat https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202502191 BMUKN Meeresschutz; https://www.bundesumweltministerium.de/themen/meeresschutz/meeresschutzgebiete-in-der-deutschen-nord-und-ostsee BMLEH Meeresschutz; https://www.bmleh.de/DE/themen/fischerei/meeresschutz/meeresschutz_node.html BLE Fischereibewirtschaftungsmaßnahmen in den Natura-2000-Gebieten; https://www.ble.de/DE/Themen/Fischerei/Fischereimanagement/Natura-2000-Gebiete/Natura-2000-Gebiete_node.html BFN Fischereimanagement in AWZ-Meeresschutzgebieten; https://www.bfn.de/fischereimanagement PM: BMUKN Wattenmeer im Aquarium / Foto: HB Weitere Beiträge:Der Generaldirektor von IRENA, Francesco La Camera, betont die sozioökonomischen Vorteile der Energi...Kabinett beschließt Kaufprämie von ElektroautosDas Energieeffizienzland Nordrhein-Westfalen präsentiert sich auf der Weltklimakonferenz COP 23 in B...