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Keine Verbesserung des Petitionsrechts

PB: Die Ampel-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag ein Bundestransparenzgesetz versprochen / ©: Mehr Demokratie e. Verein
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Schwarz-Rot kassiert bürgerfreundliche Reformidee ein

(WK-intern) – Zur heutigen ersten Beratung über eine Neufassung der Geschäftsordnung des Bundestags (GOBT) erklärt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Fachverbands Mehr Demokratie:



„SPD und CDU wollen eine bürgerfreundliche Reformidee der Ampel wieder einkassieren:

Öffentliche Petitionen sollten auch im Plenum behandelt werden, wenn mehr als 100.000 Unterschriften zusammenkommen. Initiativen hätten so nicht nur im Petitionsausschuss angehört, sondern Impulse im ganzen Parlament setzen können. Besonders wichtige Anliegen hätten mehr Aufmerksamkeit bekommen. Die Ampel hatte diese Reform wegen der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr umgesetzt. Die aktuelle Regierung scheint nicht willens, das Petitionsrecht zu erweitern. Vertrauen in die Demokratie lässt sich so nicht stärken.“

Hintergrund

Die Hürde für Anhörungen im Petitionsausschuss war vom Petitionsausschuss selbst von 50.000 auf 30.000 Unterschriften gesenkt worden. Die Möglichkeit, mit 100.000 Unterschriften im Plenum angehört zu werden, sollte der nächste Entwicklungsschritt sein.

Öffentliche Petitionen sind auf Bundesebene die bisher einzige Möglichkeit, zwischen den Wahlen auf Bundespolitik Einfluss zu nehmen. Anders als in allen Bundesländern gibt auf Bundesebene keine direkte Demokratie (= Volksentscheid).

PM: Mehr Demokratie e.Verein

PB: Die Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag ein Bundestransparenzgesetz versprochen / ©: Mehr Demokratie e. Verein








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