Werbung BRM-FORDERUNGSPAPIER: Energiewende-Speed-Up für den Mittelstand Solarenergie Wasserstofftechnik Windenergie 24. Juli 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Das Solarpaket I muss dringend in Kraft treten, durch eine klar geregelte Übergewinnabschöpfung auf Grundlage des EEG. (WK-intern) – Nur so kann eine schnelle Ratifizierung oder Akkreditierung in Brüssel erfolgen. Dies schafft Planungssicherheit für Investoren und sichert die Finanzierung neuer Anlagen, insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich, der massiv betroffen ist. 1. Solarpaket I – Übergewinnabschöpfung gesetzlich verankern Wir schlagen vor, als Abschöpfungsgrenze den durchschnittlichen Marktwert oder Auktionspreis für Wind und Solar aus dem Jahr 2024 zuzüglich 25 % festzulegen. Gewinne oberhalb dieser Schwelle gelten als abschöpfungsfähig. Ein Vorschlag über das BMWE sollte hierzu zeitnah erarbeitet werden. Unternehmen benötigen diese Regelung dringend als Grundlage für neue Investitionen, die derzeit aufgrund fehlender gesetzlicher Klarheit blockiert sind. 2. Stromnetzstabilisierungsgesetz / Regelenergiegesetz / Netzdienlichkeit Um die Netzbelastung in Spitzenzeiten mindestens 25% zu reduzieren, schlagen wir die gesetzliche Verpflichtung vor, dass mindestens 25 % der installierten Leistung von Wind- und Solarparks in Batteriespeicher investiert wird. Diese Speicher müssen ausschließlich netzdienlich eingesetzt werden – d.h. bei Überlastung kann der Netzbetreiber die Einspeisung kontrollieren. Da Regelenergiespeicher wirtschaftlich nicht rentabel sind, muss der Staat die Regelenergiespeicherkosten über eine 12- jährige Laufzeit kompensieren. Damit würden auch mittelständische Akteure wieder in der Lage sein zu investieren, die bisher durch negative Strompreise und mangelnde Refinanzierbarkeit ausgeschlossen sind. Wind- und Solarbetreiber würden bei mindestens 25% Regelenergiekapazität keine negativen Strompreisausfälle im EEG haben, da sie nur auf Kostenerstattung die Batterien investieren. 3. Wasserstoffgesetz für Hochlauf einer H2-Wirtschaft Ein analog zum Strommarkt aufgebautes Gesetz zur Einspeisung von Wasserstoff in Gasnetze ist zwingend erforderlich. Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen muss es ermöglicht werden, über eigene Elektrolyseure Wasserstoff zu erzeugen und diesen gesetzlich geregelt in Gasnetze einzuspeisen. Wir schlagen einen Mindestpreis mit Degression für 12 Jahre vor, angelehnt an den EEG-Durchschnittswert der Ausschreibungen i.H.v. 7 Cent/kWh, beginnend multipliziert mit einem Technologiefaktor von 10 für 2025, sodass sich ein Preis von 7€/kg H2 ergibt. Mit einer jährlichen Degression von 5 % beträgt der Preis in 2026 6,65€/kg H2 und in 2027 6,3€/kg H2. Damit würde eine solide wirtschaftliche Grundlage für Investitionen in Elektrolyseure geschaffen und gleichzeitig ein Beitrag zur Netzstabilisierung sowie Vermeidung negativer Strompreise geleistet. Bei Installation von mindestens 25% der Kapazität der installierten Stromleistung in Form von H2 Elektrolyseuren sind Wind- und Solarbetreiber befreit von negativen Strompreisewirkungen und verlieren nicht ihre temporäre EEG- Vergütung bei negativen Strompreisen. Für H2-Importe sollte ebenfalls ein fairer H2-Importpreis in Anlehnung an deutschen Wasserstoff gefunden werden, der dem Länderrisiko gerecht wird. Die Begünstigten sollten deutsche Unternehmen sein. Die Netzgebühren der BNA für H2 sollten für Investoren für 10 Jahre ausgesetzt werden und erst danach angepasst werden wie derzeit im Strommarkt. 4. Direktstrom- & Kundenstromgesetz Der Radius für die direkte Versorgung von Industriebetrieben durch Wind- und Solarbetreiber mit Strom aus erneuerbaren Quellen sollte dringend von 4,9 auf mindestens 20 Kilometer ausgeweitet werden. Betreiber könnten ihre Anlagen eigenständig mit Industriekunden verbinden – inklusive Speicherintegration. Hierfür muss eine Netzgebühr von max. 20% gelten. Eine Speicherpflicht von bis zu 50 % der installierten Kapazität wäre dabei vertretbar, wenn diese Netzentlastung bringt und die Versorgung der Unternehmen im Nahbereich sicherstellt. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland unmittelbar und entlastet zugleich die Übertragungsnetze nachhaltig. BRM-Forderungspapier: Energiewende-Speed-Up für den Mittelstand PM: BRM Bundesverband Regenerative Mobilität e.V./ ehem. BBK e.V. PB: Energiewende-Speed-Up für den Mittelstand / ©: BRM Weitere Beiträge:Dänischer Kronprinz wird Offshore-Windpark Horns Rev 3 offiziell in der Nordsee einweihenWachstumsmarkt: Kohlefaserverstärkte Kunststoffe für die WindkraftindustrieEnergiequelle GmbH erhält Zertifizierung nach ISO 27001 für Leitwarte