Werbung Fachagentur Wind und Solar erstellt interaktive Karte für finanzielle Teilhabe von Kommunen Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung Windenergie Windparks 8. Juli 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Finanzielle Teilhabe von Kommunen: Interaktive Karte jetzt mit allen Landesregelungen (WK-intern) – Die Fachagentur Wind und Solar ergänzt ihre Karte um Gesetze aus Thüringen, Sachsen und dem Saarland – Kommunen können ihre finanziellen Möglichkeiten besser einschätzen Die Fachagentur Wind und Solar hat ihre interaktive Karte zur finanziellen Teilhabe von Kommunen an Windenergieanlagen erweitert. Seit Juli 2025 berücksichtigt das Online-Tool auch die Teilhabegesetze aus Thüringen, Sachsen und dem Saarland. Kommunen erhalten mithilfe der Karte einen Überblick darüber, in welcher Größenordnung sie Zahlungen von Betreibern benachbarter Windenergieanlagen erwarten können. Berücksichtigt sind die Bundesgesetzgebung sowie alle geltenden Landesregelungen – neben Thüringen, Sachsen und dem Saarland auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Karte ist über die Website der Fachagentur frei zugänglich. Die Karte zeigt, welche Kommunen freiwillige Zahlungen von Windenergieanlagenbetreibern erhalten können und für welche Kommunen aufgrund verpflichtender Landesgesetze ein Anspruch auf finanzielle Teilhabe besteht. Stand 1. Juni 2025 fallen in Thüringen 12 Anlagen in Betrieb und 226 genehmigt, in Sachsen 9 und im Saarland 18 Windenergieanlagen unter die jeweiligen neuen Landesregelungen. Finanzielles Teilhabepotenzial über interaktive Karte berechnen Mit wenigen Klicks zeigt die Karte Basisdaten jeder Windenergieanlage, die in Deutschland betrieben wird oder bisher genehmigt wurde. Sie verdeutlicht, wie sich mögliche Zahlungen der Betreiber von Windenergieanlagen anteilige auf Kommunen im Umkreis verteilen. Das Online-Tool berücksichtigt freiwillige Zahlungen der Anlagenbetreiber nach Paragraf 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (§ 6 EEG 2023) sowie die geltenden Landesgesetze. Die Landesgesetze sind – anders als § 6 EEG 2023 – für Neuanlagen verpflichtend. Datengrundlage der interaktiven Karte Die in der Karte angegebenen Beträge sind Schätzwerte. Die Informationen zu den Windenergieanlagen sowie ihren Standorten basieren hauptsächlich auf Daten des Marktstammdatenregisters. Die Karte nutzt keine Einspeisedaten für die einzelnen Anlagen. Stattdessen wird für die Abschätzung der finanziellen Teilhabe für jeden Anlagentyp pauschal ein Wert von 2.000 Volllaststunden für die Netzeinspeisung verwendet. Interaktive Karte im Netz Die interaktive Karte auf der Website der Fachagentur Wind und Solar: fachagentur-wind-solar.de Kurzprofil: Fachagentur Wind und Solar Die Fachagentur Wind und Solar ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Mitglieder sind Bund, Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Wirtschafts- und Naturschutzverbände sowie Unternehmen. Der Verein unterstützt die natur- und umweltverträgliche Nutzung der Windenergie an Land und der Solarenergie in Deutschland. Er veröffentlicht u.a. Analysen, Informationssammlungen und Gutachten. Weiterhin führt er Diskussions- und Vernetzungstreffen durch. Grundlage der Arbeit sind die klima- und energiepolitischen Ziele der Europäischen Union. Der Verein arbeitet fakten-, rechtssprechungs- und wissenschaftsbasiert. PM: Fachagentur Wind und Solar PB: Fachagentur Wind und Solar erstellt interaktive Karte für finanzielle Teilhabe von Kommunen / © MapTiler © OpenStreetMap contributors Weitere Beiträge:EU gibt ihre Vorreiterrolle bei Energiewende- und Klimaschutzpolitik auf34 Prozent mehr Strom lieferten die Wasserkraftwerke trotz gemeldeter Dürre- und HitzerekordenMit Power in die Energiewende: Auftaktveranstaltung zu Kopernikus-Projekt „Power-to-X“