Werbung Windanlagen-Projektierer und Betreiber im BDEW verpflichten sich zur flächendeckenden finanziellen Beteiligung von Kommunen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 18. Juli 2024 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen Betreiber von Windenergieanlagen den Standortkommunen eine finanzielle Beteiligung anbieten. (WK-intern) – Diese freiwillige Regelung ermöglicht, dass die Gemeinden direkt von den Stromerträgen der Windenergieprojekte in ihrer näheren Umgebung profitieren. Damit werden die Vorteile des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Bevölkerung sichtbar und gleichzeitig die Akzeptanz entsprechender Projekte weiter verbessert. Die nun erfolgte Selbstverpflichtung unterstreicht das Engagement der Projektierer und Betreiber von neuen Windenergieanlagen, die Gemeinden in der Nähe ihrer Windparks bundesweit einheitlich finanziell zu beteiligen und damit die freiwillige Regelung im Rahmen des Paragrafen 6 EEG 2023 obligatorisch umzusetzen. Dadurch profitieren die Gemeinden unmittelbar von den Vorteilen des Ausbaus der Windenergie an Land. Je nach Standort ist mit einer Summe von 20.000 bis 30.000 Euro pro Jahr pro Windenergieanlage zu rechnen, die an die umliegenden Gemeinden ausgezahlt werden. Diese zusätzlichen Einnahmen können die Gemeinden in wichtige lokale Projekte – gerade auch im ländlichen Raum – investieren und damit die Lebensqualität vor Ort weiter verbessern und nachhaltiges Wachstum fördern. Dies kann beispielsweise die Förderung von Bildungs- und Sozialprojekten, den Ausbau der Infrastruktur oder Investitionen in weitere umweltfreundliche Technologien umfassen. Der BDEW regt schließlich an, dass der Gesetzgeber die Unklarheiten bei der Anwendung von Paragraf 6 EEG 2023 legislativ bereinigt, damit diese nicht mehr dem Abschluss von Verträgen zur Umsetzung dieser Regelung entgegenstehen. Stimme zur Selbstverpflichtung Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Windenergieanlagen an Land entstehen meist in der Fläche, in ländlichen Regionen. Die Selbstverpflichtung der Unternehmen zur finanziellen Beteiligung bei neuen Windenergieanlagen ist eine gute Nachricht für die Kommunen. Die Unternehmen sind an einer engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert und unterstreichen dies mit der obligatorischen Umsetzung der Regelung im EEG. Sie ist ein wichtiger Schritt, um eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum zu stärken und gleichzeitig die Akzeptanz und Unterstützung für Windenergieprojekte an Land weiter zu fördern. Die Energiewende ist ein verlässlicher neuer Partner der ländlichen Kommunen, wenn alle Beteiligten – insbesondere die Gemeinden vor Ort – vom Ausbau der Windenergie profitieren.“ Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, und seine Landesorganisationen vertreten mehr als 2.000 Unternehmen. Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Unternehmen. Sie repräsentieren rund 90 Prozent des Strom- und gut 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, über 90 Prozent des Erdgasabsatzes, über 95 Prozent der Energienetze sowie 80 Prozent der TrinkwasserFörderung und rund ein Drittel der Abwasser-Entsorgung in Deutschland. PM: BDEW Windanlagen-Projektierer und Betreiber im BDEW verpflichten sich zur flächendeckenden finanziellen Beteiligung von Kommunen / Foto: HB Weitere Beiträge:Jan De Nul baut größten Offshore-Windpark der Welt mit 277 WindkraftanlagenReaktivierung der beiden Blöcke im Kraftwerk Jänschwalde und Wartung und Instandhaltung von Windkraf...LEE NDS/HB will durch Wiederaufforstung die Chancen der Windkraft im Wald nutzen