Windanlagen-Projektierer und Betreiber im BDEW verpflichten sich zur flächendeckenden finanziellen Beteiligung von Kommunen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 18. Juli 2024 Werbung Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen Betreiber von Windenergieanlagen den Standortkommunen eine finanzielle Beteiligung anbieten. (WK-intern) - Diese freiwillige Regelung ermöglicht, dass die Gemeinden direkt von den Stromerträgen der Windenergieprojekte in ihrer näheren Umgebung profitieren. Damit werden die Vorteile des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Bevölkerung sichtbar und gleichzeitig die Akzeptanz entsprechender Projekte weiter verbessert. Die nun erfolgte Selbstverpflichtung unterstreicht das Engagement der Projektierer und Betreiber von neuen Windenergieanlagen, die Gemeinden in der Nähe ihrer Windparks bundesweit einheitlich finanziell zu beteiligen und damit die freiwillige Regelung im Rahmen des Paragrafen 6 EEG 2023 obligatorisch umzusetzen. Dadurch profitieren die Gemeinden unmittelbar von den Vorteilen des Ausbaus der