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EnBW bietet generell kommunale Beteiligung für Windparks an

EnBW Windpark / Foto: HB
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„Windanlagen-Projektierer und Betreiber im BDEW verpflichten sich zur Umsetzung der Regelung im EEG zur flächendeckenden finanziellen Beteiligung von Kommunen“

  • Zumeldung zur Pressemitteilung des BDEW vom 18. Juli 2024

(WK-intern) – Karlsruhe. Zur heute veröffentlichten Pressemeldung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erläutert Michael Class, Leiter der Geschäftseinheit Erzeugung Portfolioentwicklung:

„Wir unterstützen die aus § 6 EEG resultierende Möglichkeit zur Abgabe einer Selbstverpflichtung, Kommunen in der Nähe von Windparks schon heute bundesweit einheitlich finanziell zu beteiligen.

Als integrierter Energieversorger bietet die EnBW diese Beteiligung generell bei all ihren neuen Windparkprojekten an. Das ist für uns selbstverständlich, denn ein gutes Verhältnis zu den Gemeinden liegt in unserer Unternehmens-DNA.“

Das Land Baden-Württemberg, die OEW Energie-Beteiligungs GmbH und kommunale Verbände aus Baden-Württemberg halten rund 97,5 % der Anteile an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Mit diesen Anteilseignern hat das Unternehmen seit 2011 eine fast unveränderte und somit sehr stabile Aktionärsstruktur.

PM: EnBW Energie Baden-Württemberg AG

EnBW Windpark / Foto: HB








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