Werbung


Verbraucher wirksam vor Naturgefahren schützen, so wie im Ahrtal


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Die Bundesregierung hat einen Bericht zur möglichen Ausgestaltung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden an Wohngebäuden vorgelegt.

  • Alle Lichter an der Ampel strahlen: Rot: Grün: Gelb gleichzeitig, was für eine Verkehrsregelung!
  • Und wo ist die Verantwortung bei den Verantwortlichen?
  • Nein!

(WK-intern) – Nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) wäre der Versicherungsschutz dieses Pflichtteils der Versicherung allerdings nur geeignet, um bei einem Katastrophenfall teilweise Abhilfe durch Versicherungsschutz zu schaffen.

Selbst wenn die Versicherungspflicht käme, erwägt die Regierung keine Sanktionen oder Kontrollen. Es reichen ja auch schon die vermehrten Steuereinnahmen.

Der vzbv stellt sich die Frage, ob der gesetzgeberische Zweck – die Erhöhung der Versicherungsdichte – erreicht werden kann, wenn es von vornherein an einem staatlichen Durchsetzungswillen fehlt und man sich von der Pflicht befreien kann. Vor diesem Hintergrund sollten zunächst alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, um die Versicherungsdichte auf freiwilliger Basis zu erhöhen.

Für den Fall, dass es doch zu einer Versicherungspflicht kommt, fordert der vzbv:

  • Sämtliche Naturschäden sollten bei der Versicherungspflicht eingeschlossen und damit abgesichert werden.
  • Selbstbehalte sollten individuell vereinbart werden.
  • Sollte ein System aus einer verpflichtenden Basisabsicherung und einer freiwilligen Zusatzabsicherung eingeführt werden, müssen beide Komponenten als Paket angeboten werden, wobei Verbraucher den Umfang der freiwilligen Zusatzabsicherung individuell festlegen können.
  • Verbraucher müssen verpflichtend Versicherungsschutz erhalten – so wie es beispielsweise heute schon bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung der Fall ist.
  • Spezielle Pflichten für Versicherungsnehmer sollten individuell vereinbart werden.

PM: (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

PS: Wer bis zu 500 Metern von einem Gewässer ein Wohnhaus stehen hat kann sich nach geltendem Recht nicht gegen Hochwasser versichern lassen.








Top