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NFT die rechtliche Seite ist schwierig


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

(WK-intern) – Ein NFt ist ein Token auf einer digitalen Blockchain. Dieses ist geeignet um den Besitz eines digitalen oder nicht messbaren Gutes zu beschreiben. Hierbei kann es z.B. dazu kommen das ein digitales Bild verkauft wird, das ist die derzeit meistgenutzte Anwendung für NFT. Das heißt allerdings nicht das es die einzige Anwendung sein muss denn ein FNT kann auch viele andere Formen annehmen, dazu aber später mehr. Dieses NFt wird in einem digitalen Sammelalbum gespeichert, der Wallet. Das ist technisch gesehen das gleiche Wallet das man auch verwendet um zum Beispiel Kryptowährungen zu speichern. In diesem Wallte werden dann, bis zum Verkauf, alle NFT aufbewahrt. Wer ein NFT besitzt, wo es gerade lagert und vor allem wie es dazu gekommen ist lässt sich zweifelsfrei belegen. Somit ist es praktisch unsinnig den Versuch zu starten ein NFT zu fälschen oder zu stehlen, es wäre jederzeit öffentlich aufgelistet und nachweisbar.

Was NFT zu einem sicheren Gut und einer guten Anlage macht ist aber gleichzeitig auch ein rechtliches problem, denn mit dem Besitz eines NFT und der Lagerung in einer Wallet macht man sich unter Umständen schon strafbar. Wie das gehen kann? Die Frage ist leicht beantwortet denn hier greift oftmals das Urheberrecht.

Was in der klassischen Kunst als Kunst gilt und was digital als Kunst gilt ist rechtlich oftmals ein Streitthema, jedoch ist es außer Frage das z.B. ein Markenlogo in einem NFT zu einem Problem werden kann. Auch das verwenden von Markenrechtlich geschützten Figuren, die gerne für NFT hergenommen werden ist immer fraglich und beschäftigt bereits in der klassischen Kunst immer wieder Gerichte. Wenn zum Beispiel ein fertiges Bild genommen wird und dieses nur verfremdet wird, gilt das nicht unbedingt als Kunst und somit kann es auch bei einem NFT, das einen Star oder eine fiktive Figur zeigt schnell zu Markenrechts Problemen kommen.

Während man mittlerweile mit Programmen wie der nft profit app auch klassische Methoden anwenden kann um Geld mit NFTs zu machen ist der eigentliche Handel mit einigen Fallstricken behaftet. Das liegt zum einen an der Technik und zum anderen am schwierig zu durchschauenden Urheberrecht. Was gilt als Kunst und was als Urheberrechtsverletzung!? Ob ein Gemälde oder eine Abbildung nun eine komplett neue Komposition ist, die z.B. die Ursprüngliche Form nur parodiert oder ob es eine unkenntlich gemachte Kopie des Originals ist, damit beschäftigen sich regelmäßig Gerichte, doch die technische Komponente fügt der Suppe die gewisse Würze hinzu denn…

Wer ein Werk erstellt und in Verkehr bringt das Urheberrechtlich geschützt ist, der macht sich strafbar. Wer dieses Werk dann noch als sein eigenes ausgibt und verkauft der macht sich erst recht strafbar. Das bedeutet allerdings auch das sich der Käufer eines solchen Werkes ebenfalls strafbar macht. Warum werden viele jetzt fragen und unwissen dreinschauen, aber die Lösung ist recht einfach, denn das gekaufte NFT wird in die eigene Wallet verschoben und damit öffentlich ausgestellt und als Eigentum bezeichnet. Damit gibt man öffentlich und rechtlich an die Rechte an diesem Werk zu besitzen. Ist dies falsch, gelogen oder gar gestohlen, so kann das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, denn im Prinzip ist der Käufer, der sicherlich sein NFT rechtmäßig erworben hat, ein Inverkehrbringer. Dieser bringt damit Urheberrechtlich geschütztes Material in Verkehr und vergibt im schlimmsten Fall noch Nutzungsrecht über die er nie verfügt hatte. Verkauft man das NFT dann wieder dann macht das die Sache am Ende eigentlich sogar noch schlimmer.

Bisher ist in diesem Zusammenhang glücklicherweise noch nichts groß bekannt geworden, allerdings sind NFT auch noch bei weitem nicht so populär wir Fernsehen, Zeitschriften oder soziale Medien, in denen regelmäßig geklaut und kopiert wird. In den klassischen medien beschäftigen sich viele Gerichte immer wieder mit Plagiaten, Kopieren und Urheberrechtsverstößen. Die Frage stellt sich nun ob uns genau diese Probleme in Zukunft auch in der digitalen Welt rund um NFT und Urheberrecht erwarten werden. Wie schwierig die Lage werden kann und vor allem welche Rolle die Abmahnindustrie dabei noch spielen wird ist ungewiss, denn die Horrorvorstellung sind digitale Abmahnanwälte, die NFTs erstellen lassen und dann Nutzer verklagen die weit verbreitete Profilbilder verwenden und seien es auch nur Profilbild Dekorationen oder ähnliches.

Bild von Tumisu, auf Pixabay








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