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AUSlegung: Rheinland-Pfalz kippt unter Malu Artikel 13 des Grundgesetzes

PB: Ministerpräsidentin Malu Dreyer / Staatskanzlei RLP / Elisa Biscotti
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Schornsteinfeger werden dazu verpflichtet Daten der Landesverwaltungen von Rheinland-Pfalz zu überlassen.

  • Was zuvor ein Skandal genannt wurde ist nun durch ein fragwürdiges Landestransparenzgesetz von Rheinland-Pfalz außer Kraft gesetzt
  • Was hat Marie-Luise Dreyer damit zu tun, denn Sie allein zeichnet dafür verantwortlich, ist sie wirklich schon ganz Malu im Kopf?
  • Nach ihrem Totalversagen im Ahrtal, ist es nun ein direkter Angriff auf die Bürgerrechte aus dem Hinterhalt durch Verdrehung der Worte
  • Der gläserne Bürger zum Schutz des Klimas, ist doch einfach nur lächerlich
  • Das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung bricht Malu in alleiniger Verantwortung
  • Aufhebung des Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet erneute Aufhebung des Grundgesetzes
  • Manche munkeln schon es gäbe die BRD gar nicht mehr und deshalb steht auch kein BRD-Recht mehr über Landesrecht

(WK-intern) – Kommunen/Land erhalten Zugriff auf Kehrbuchdaten der Schornsteinfeger

Kommunale Energie- und Treibhausgas-Bilanzen sind wichtig und erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben.

Daher sind sie geforderter Bestandteil von Förderprogrammen bei der Erstellung oder Umsetzung von Klimaschutzkonzepten. Sie bilden die Basis eines verlässlichen, systematischen kommunalen Klimaschutzes.

Dazu bedarf es allerdings belastbarer Daten aus den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Viele Kommunen haben vor der Problematik gestanden, die hierfür erforderlichen Kehrbuchdaten der Bezirksschornsteinfeger nicht erhalten zu können.

Diese sind unter anderem notwendig, um die nicht-leitungsgebundenen Energieverbräuche abbilden zu können. Die Herausgabe dieser Daten wurde bis dato aufgrund des §19 im Schornsteinfegerhandwerksgesetz abgelehnt, welcher eine rechtliche Grundlage zum Datenabruf einfordert. Eben diese Rechtsgrundlage konnte nun aber auf Initiative der Stadt Wörth gefunden werden.

Abruf der Kehrbuchdaten für Kommunen möglich
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW Minister*in D. Schmitt) teilte der Stadt Wörth nach erfolgter Prüfung kürzlich mit, dass die Kommune Anspruch auf Herausgabe der Daten aufgrund des Landestransparenzgesetzes (§11 LTranspG) habe. Diese Auslegung hat das MWVLW zwischenzeitlich dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks kommuniziert, der die Information an seine Schornsteinfeger weitergeben hat.

In Folge dessen können sich auch weitere rheinland-pfälzische Kommunen nun an die für sie zuständigen Bezirksschornsteinfeger wenden mit der Bitte um Überlassung der Daten.

Wichtig dabei zu wissen: Die Daten liegen aus Datenschutzgründen maximal für die letzten sieben Jahre vor – ältere Daten sind nicht verfügbar. Außerdem fallen Kosten für Aufbereitung der Daten an.

Zentrale Lösung noch offen

Unabhängig davon arbeitet die Energieagentur Rheinland-Pfalz, zusammen mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität, an einer Lösung, um diese Daten zentral abrufen und den Kommunen kontinuierlich und kostenfrei zur Verfügung stellen zu können sowie die Kommunen bei der Treibhausgasbilanzierung und der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen. Bis dieser Ansatz umgesetzt ist, können alle Kommunen, die zeitnah bilanzieren wollen, den von der Stadt Wörth beschrieben Weg gehen.

Bei Rückfragen zu dem Thema oder weiteren Datenbedarf hilft Ihnen gerne das Team des Klimaschutzmonitoring. Fragen richten sie bitte an
susan.fangerow(at)energieagentur.rlp(dot)de oder
datenservice(at)energieagentur.rlp(dot)de.

PM: Energieagentur RLP

PB: Ministerpräsident*in Malu Dreyer / © Staatskanzlei RLP / Elisa Biscotti

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Ein Satire-Video Beispiel: Der Gesinnungs-Check: Wie WOKE bist du?








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