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Kernkraftwerk Brokdorf: Zwei meldepflichtige Ereignisse bei Inspektion am Notstromsystem entdeckt

Pressebild: Minister Jan Philipp Albrecht / © Frank Peter
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf wurde im Rahmen einer Inspektion an einem der vier Notstromdieselaggregate im Abgasbereich ein abgelöstes Teil entdeckt.

(WK-intern) – Bei einer Inspektion am abgeschalteten Notstromdiesel wurde bei der Betätigung einer Abgasklappe eines Abgasturboladers ein auffälliges metallisches Geräusch festgestellt.

Weitergehende Inspektionen ergaben, dass dieses Geräusch von einem Bruchstück eines Abgaskrümmers verursacht worden war.

Abgaskrümmer leiten die Verbrennungsgase aus den einzelnen Zylindern des Motors zum Abgasturbolader. Die Inspektionen zur Befunderhebung am Notstromdiesel unter Beteiligung des Herstellerpersonals dauern zurzeit noch an.

Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung an einer Feuerschutzklappe im Notspeisegebäude wurde außerdem ein nicht ordnungsgemäßes Schließen festgestellt. Durch Nachjustierung konnte die Funktionseinschränkung beseitigt werden. Eine erneute Prüfung verlief ohne Beanstandungen. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.

PreussenElektra hat die Ereignisse als Meldungen der Kategorie N (Normalmeldung) fristgemäß der Reaktorsicherheitsbehörde mitgeteilt.

Hintergrund:

Das Kernkraftwerk Brokdorf ist eines von drei Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein.

Während die Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Folge einer Atomgesetzänderung im Jahre 2011 keine Berechtigung zum Leistungsbetrieb mehr haben, darf in Brokdorf laut Atomgesetz noch bis längstens Ende 2021 Strom produziert werden.

Die Notstromdieselanlage hat die Aufgabe, die Anlage so mit elektrischer Energie zu versorgen, dass diese auch bei Ausfall des Stromnetzes sicher abgefahren und die Nachzerfallswärme abgeführt werden kann. Von den vier Notstromdieselanlagen werden auslegungsgemäß zwei Notstromdieselanlagen benötigt.

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofort-meldung (S).

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Julia Marre und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein

Pressebild: Atomminister Jan Philipp Albrecht / © Frank Peter








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