Werbung Leitfaden Bürgerwindpark mit Anleitung für Wertschöpfung aus Windenergie Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 20. September 2019 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Vier regionale Unternehmen und die Netzwerkagentur EE.SH aus Schleswig-Holstein erarbeiten Leitfaden Bürgerwindpark (WK-intern) – Rund 50 Millionen Euro Gewerbesteuern aus dem Betrieb von Windparks kommen schleswig-holsteinischen Gemeinden jährlich zu Gute, ein Mehrfaches davon wird an die Gesellschafter von Bürgerwindparks als Gewinnbeteiligung ausgeschüttet. Dazu kommen Wertschöpfungseffekte durch Arbeitsplätze, vor allem in Planungs- und Ingenieurbüros sowie im technischen Service und der Betriebsführung. „Die Vorteile für Gemeinden, auf deren Gebiet Windparks errichtet werden, sind besonders deutlich, wenn viele Einwohner finanziell an den Windparks beteiligt sind. Dann bleibt der Gewinn in der Region“, erklärt Holger Arntzen bei der Präsentation des „Leitfaden Bürgerwindpark“. Er ist Projektmanager bei der vom Land und der EU geförderten Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (EE.SH) und hat schon vor 9 Jahren am ersten Leitfaden mitgeschrieben, der nach wenigen Monaten vergriffen war. Eine zweite und dritte Auflage folgten, die jetzige vierte Auflage wurde komplett neu überarbeitet und an das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2017 angepasst. Den Leitfaden Bürgerwindpark haben vier Unternehmen aus Nordfriesland zusammen mit EE.SH-Projektmanager Holger Arntzen ausgearbeitet: Die ARGE Netz GmbH & Co. KG bündelt 4.000 Megawatt installierte Leistung seiner 370 Gesellschafter aus Wind, Photovoltaik und Biomasse. Die ee-Nord GmbH & Co. KG, die Ingenieurbüro Holst GmbH & Co. KG sowie die WEB Andresen GmbH haben die ersten Bürgerwindparks Deutschlands geplant und zur Umsetzung geführt. Sie blicken auf Erfahrungen aus über 25 Jahren Bürgerenergie-Projektierung zurück. In Nordfriesland sind 90% der Windparks in Bürgerhand. „Es ist wichtig, von Anfang an alle Akteure zu informieren, vom Landbesitzer über Gemeinderatsmitglieder bis zu allen Nachbarn“, sagt Ralf Hendricks von WEB Andresen und rät, für die erste Planungsphase eine Interessensgemeinschaft zu gründen. Hans-Detlef Feddersen, Geschäftsführer von ee-Nord, ergänzt: „Nachhaltige Akzeptanz gewinnt man, indem man die Anwohner zu echten Eigentümern ihres Windparks macht.“ Der Leitfaden Bürgerwindpark berücksichtigt die neuen Rahmenbedingungen des EEG 2017. „Windparks müssen nach erfolgreicher Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) an Ausschreibungen um einen Vergütungsanspruch aus dem EEG teilnehmen“, erläutert Klaus Kramer von der Arge Netz. „Weitere Schritte, die im Leitfaden beschrieben werden, sind die Wahl der Gesellschaftsform, Umweltprüfungen, Finanzierungsmodelle und die Wirtschaftlichkeitsberechnung“, ergänzt Florian Steinmetz vom Ingenieurbüro Holst. „Bürgerwindparks sorgen dafür, dass die Energiewende Wohlstand in kleine Gemeinden bringt. Wir teilen unser Wissen gern mit anderen ländlichen Regionen in Schleswig-Holstein und darüber hinaus. Wir sehen das durchaus als politisches Statement: Wir wollen die Energiewende voranbringen und die Umsetzung nicht den großen Konzernen überlassen“, erklärt Holger Arntzen. Der Leitfaden Bürgerwindpark steht unter www.ee-sh.de zum Download zur Verfügung. PM: EE.SH – Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein PB: BU: Bürgerwinpark Struckum / © Birresborn Weitere Beiträge:Aufbau des E.ON Windpark Rampion: Fundamente installiertBayWa r.e. kombiniert drei Windparks mit zwei Freiflächensolaranlagen zum Wind-Solar-ProjektAxpo Tochter Volkswind verkauft vier neu entwickelte Windparks an deutschen Investor