Werbung Übertragungskapazitäten: Vereinfachtes Verfahren ermöglicht schnellen Ausbau einzelner Stromleitungen Behörden-Mitteilungen Technik 27. November 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Bundesnetzagentur legt Trasse für die Stromleitung von Wullenstetten nach Niederwangen fest (WK-intern) – Präsident Homann: „Vereinfachtes Verfahren ermöglicht schnellen Ausbau einzelner Stromleitungen“ Die Bundesnetzagentur hat die Bundesfachplanung für eine weitere Stromleitung im vereinfachten Verfahren abgeschlossen. Die Entscheidung bezieht sich auf die Stromleitung von Wullenstetten (Bayern) nach Niederwangen (Baden-Württemberg). Damit legt die Behörde einen rund 88 km langen Trassenverlauf für die 380-kV-Höchstspannungsleitung fest. „Wir begrüßen es sehr, dass der zuständige Netzbetreiber Amprion einen Antrag auf Durchführung des vereinfachten Verfahrens für diese Stromleitung gestellt hat“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „So konnten wir die Bundesfachplanung innerhalb von sechs Monaten abschließen.“ Lediglich geringe Anpassungen an bestehenden Leitungen notwendig Die festgelegte Trasse entspricht im Wesentlichen dem Verlauf der bereits bestehenden Stromleitungen Wullenstetten über die Umspannanlage Dellmensingen nach Niederwangen. Um das Bestandsnetz zu einer durchgehenden 380-kV-Verbindung auszubauen und die Übertragungskapazitäten zu erhöhen, erfolgt zwischen Wullenstetten und der Umspannanlage Dellmensingen auf circa 13 km eine Zubeseilung. Von Dellmensingen bis Niederwangen wird auf circa 75 km weitestgehend in der Trasse der bestehenden 220-kV-Höchstspannungsleitung Umbeseilung erfolgen. Nur im Bereich Ringschnait (Biberach an der Riß) kommt es auf einer Länge von etwa 850 m durch den Neubau von zwei Masten zu einem Abrücken der Leitungsachse von der Bestandsachse um ca. 160 m. Die Bestandsleitung wird in diesem Bereich anschließend zurückgebaut. Keine erheblichen Umweltauswirkungen Die Bundesnetzagentur ist durch Überprüfung der vom Übertragungsnetzbetreiber vorgelegten Ergebnisse der Vorprüfung der Strategischen Umweltprüfung sowie aufgrund eigener Untersuchungen und Bewertung zu dem Ergebnis gekommen, dass auf Bundesfachplanungsebene keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nächster Verfahrensschritt folgt Mit Abschluss der Bundesfachplanung ist der Planungsprozess noch nicht beendet. Das nun folgende Planfeststellungsverfahren dient dazu, abschließend über die Zulässigkeit der Ausbaumaßnahme zu entscheiden. Dabei ist die im Rahmen der Bundesfachplanung festgelegte Trasse bindend. Auch dieser Verfahrensschritt wird auf Antrag des Übertragungsnetzbetreibers Amprion GmbH eingeleitet. Die Entscheidung ist veröffentlicht unter www.netzausbau.de/vorhaben25. PM: Bundesnetzagentur Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur / Pressebild Weitere Beiträge:Erste Graebener Stack-Presse für weltweit führenden Elektrolyseur-Hersteller realisiertFür Förderungen von Klimaanpassungsmaßnahmen ist immer genug Steuergeld daSolarenergie in Wärmenetzen erschließen