Werbung Wichtige Notkorrektur am EEG 2017 muss auch für künftige Wind-Ausschreibungen gelten Finanzierungen Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 1. Februar 20181. Februar 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Ausschreibungsdesign schnell überarbeiten (WK-intern) – „Heute endete die 1. Ausschreibung Wind an Land in der es durch die Festlegung der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Genehmigung) als Zugangsvoraussetzung für alle Teilnehmer eine gleiche Ausgangsposition gibt. Diese wichtige Notkorrektur am EEG 2017 muss auch für künftige Ausschreibungen gelten. Die Politik bleibt gefordert, rechtzeitig vor der Eröffnung der 3. Ausschreibung für Klarheit zu sorgen“, forderte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie. „Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative der Länder, hierfür den notwendigen Anstoß zu geben“, so Hermann Albers mit Blick auf die Bundesratssitzung am Freitag. Im Jahr 2017 waren die Ausschreibungen durch Akteure dominiert, die die Anforderungen an die gesetzlich definierte Bürgerenergiegesellschaft erfüllen. In der Folge gingen 2.730,4 Megawatt (MW) der im Jahr 2017 insgesamt ausgeschriebenen 2.820,4 MW Wind an Land an Projekte, die über keine Genehmigung verfügen und erst in bis zu 4 ½ Jahren umgesetzt werden müssen. Ein gleitender Übergang vom bisherigen Vergütungssystem hin zu Ausschreibungen ist deutlich nicht gewährleistet. BWE und VDMA Power Systems hatten erst in der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass ohne schnelle Reaktion 2019 ein Ausbau von lediglich maximal 1.400 Megawatt droht (ANLAGE). „Ohne ein mutiges Nachsteuern droht in 2019 ein industrieller Bruch entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Länder und wir fordern, zusätzliches Volumen auszuschreiben, um die Fehlentwicklungen aus den Ausschreibungen des Jahres 2017 kurzfristig zu beheben. Mit einen solchen zusätzlichen Volumen und der in den Sondierungen von CDU/CSU und SPD angekündigten Sondervolumen für Wind an Land und PV zur Schließung der Lücke beim Klimaschutzziel 2020, kann es gelingen, die problematische Ausbaudelle abzufedern und wieder in einen vernünftigen Ausbaupfad einzubiegen. Damit würde dann auch die für die Sektorenkopplung erforderliche Erneuerbare Energie bereitgestellt werden können“, so Hermann Albers. „Die fest im deutschen Maschinen- und Anlagenbau verankerte Windindustrie braucht Verlässlichkeit um Beschäftigung und technologische Marktführerschaft zu sichern.“ Anlage: Status und Ausblick Windenergie an Land 2014 bis 2021 Der Bundesverband Windenergie e.V. – Ein starker Partner Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) ist Mitglied im Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und vertritt mit seinen mehr als 3.000 Unternehmen und über 20.000 Mitgliedern das Know-how und die Erfahrung der gesamten Branche. Neben den Betreibern und der im deutschen Maschinenbau verankerten Zulieferer- und Herstellerindustrie, Projektierern, Sachverständigen, spezialisierten Rechtsanwälten, der Finanzbranche sowie Unternehmen aus den Bereichen Logistik, Bau, Service/Wartung sowie Speichertechnologien sind auch Stromhändler, Netzbetreiber und Energieversorger im BWE organisiert. Gemeinsam tragen sie dazu bei, dass der BWE zu allen Fragen rund um die Windenergie erster Ansprechpartner für Politik und Wirtschaft, Wissenschaft und Medien ist. PM: Bundesverband Windenergie e.V. Ohne ein mutiges Nachsteuern droht in 2019 ein industrieller Bruch entlang der gesamten Wertschöpfungskette / Foto: HB Weitere Beiträge:Neues Luftverkehrsgesetz droht grundlos ein Drittel der Landesfläche für Windenergie zu sperren40 Prozent Wachstum bei WärmepumpenNeue Studie enthüllt drastischen Rückgang der Marktwertentwicklung von Wind- und PV-Strom