Wichtige Notkorrektur am EEG 2017 muss auch für künftige Wind-Ausschreibungen gelten Finanzierungen Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 1. Februar 20181. Februar 2018 Werbung Ausschreibungsdesign schnell überarbeiten (WK-intern) - „Heute endete die 1. Ausschreibung Wind an Land in der es durch die Festlegung der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Genehmigung) als Zugangsvoraussetzung für alle Teilnehmer eine gleiche Ausgangsposition gibt. Diese wichtige Notkorrektur am EEG 2017 muss auch für künftige Ausschreibungen gelten. Die Politik bleibt gefordert, rechtzeitig vor der Eröffnung der 3. Ausschreibung für Klarheit zu sorgen“, forderte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie. „Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative der Länder, hierfür den notwendigen Anstoß zu geben“, so Hermann Albers mit Blick auf die Bundesratssitzung am Freitag. Im Jahr 2017 waren die Ausschreibungen durch Akteure dominiert, die die Anforderungen an die