Werbung Streicher gibt Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erd- und Schieferöl sowie Erd- und Schiefergas) zurück Behörden-Mitteilungen Ökologie 20. Dezember 2014 Fracking_Bund_UAA_Anlage_Ausschluss Posidonienschiefer landseitig Firma gibt Aufsuchungserlaubnis für das Aufsuchungsfeld Rosenkranz-Nord zurück (WK-intern) – Die Firma Streicher hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume informiert, dass sie die Aufsuchungserlaubnis für das Aufsuchungsfeld Rosenkranz-Nord zurückgibt. KIEL – Das Gebiet liegt in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl oder Erdgas) war durch das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie mit Wirkung zum 1. April 2013 erteilt worden und galt für fünf Jahre. Hintergrund Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 Bundesberggesetz (BbergG). Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Bei Aufsuchungserlaubnissen handelt es sich um das Abstecken von Gebieten, um Konkurrenten auszuschließen. Es sind damit keinerlei Eingriffe in den Boden wie Bohrungen oder gar Frack-Maßnahmen erlaubt. Solche müssen gesondert im Rahmen eines Betriebsplanverfahrens beantragt und genehmigt werden. PM: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume S-H Weitere Beiträge:ABO Wind will die Energiewende in vielen Ländern vorantreiben und stockt Anleihe auf 50 Millionen Eu...Sachverständigenrat hält Bereitstellung von Ad-hoc-Mitteln im Katastrophenfall für unnötigKlageverfahren um Hinkley Point C